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WIEDERAUFNAHME DES SPORTBETIEBES MIT ERHEBLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN BEIM KOBLENZER RUDERCLUB RHENANIA

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Rudern und Paddeln ist nach den Bestimmungen der aktuellen Coronaschutzverordnung seit 20.04.20 wieder möglich, allerdings noch mit erheblichen Einschränkungen.  Im Koblenzer Ruderclub Rhenania gilt für den Sportbetrieb: Mit Einern oder Zweiern kann gerudert werden, auch Dreier können mit der Einschränkung  genutzt werden, dass sie als Zweier gerudert werden, das heißt, der mittlere Platz bleibt frei. Alle anderen Boote bleiben gesperrt. Die allgemeinen Abstandsregeln (min. 1,5 m) sind einzuhalten, gemeinsamer Sport ist nur alleine, zu zweit oder mit den im Haushalt zusammenlebenden Personen erlaubt. Es gilt die Ruderordnung des KRCR, insbesondere sind alle Fahrten vor Fahrtbeginn in das elektronische Fahrtenbuch einzutragen. Da sportliche Aktivitäten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen weiterhin untersagt sind, bleiben alle weiteren Sporträume des Bootshauses verschlossen. Die Umkleideräume, Duschen und Sanitärräume bleiben ebenfalls geschlossen. Wir fordern alle dringend auf, die Vorschriften aus der Corona Verordnung für das Verhalten in der Öffentlichkeit zu beachten und sich diesbezüglich genau zu informieren! Nur unter diesen Bedingungen ist ein Sportbetrieb erlaubt!

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