Verordnung des Sportministeriums
Liebe Ruderfreunde,
In Anbetracht der aktuellen Situation möchten wir euch gerne mitteilen, dass wir alles unternehmen, damit wir den Rudersport möglichst bald wieder ausüben können. Wir stehen hier im engen Kontakt mit allen maßgeblichen Stellen in Österreich.
Am vergangenen Wochenende veröffentlichte das dafür zuständige Sportministerium eine Verordnung (siehe nachfolgend) und eine Namensliste von Ruderinnen und Ruderern, womit genau geregelt wird, wie vorzugehen ist.
Die Verordnung gilt ab heute, 20.4.2020 und erlaubt es den genannten Personen unter Einhaltung der allgemeinen Richtlinien des Gesundheitsministeriums, zu trainieren. Das Training ist nur in den drei Leistungszentren des ÖRV erlaubt. Die Infrastrukturbetreiber haben für den Ablauf des Trainings Richtlinien entworfen.
Das Betreten aller anderen Sportstätten bleibt verboten.
Ab 1. Mai dürfen dann alle wieder rudern unter Einhaltung der gebotenen Maßnahmen.
So wie wir es bereits seit Beginn der Krise gehalten haben, so wollen wir auch das Aufheben der Maßnahmen angehen: wir halten uns an die Regeln, Gesetze, Erlässe und Verordnungen.
Bitte vertraut uns, dass wir bei den maßgeblichen Stellen unsere Interessen mit Nachdruck verfolgen. Dies gilt für die Olympiaathleten, die Leistungs- und Spitzensportler, die Nachwuchssportler und alle Breitensportler.
Vielen Dank für Euer Vertrauen.
Der Vorstand des österreichischen Ruderverbandes
(Stand 20.04.2020)