Hinweise zur aktuellen Situation im Verein
Aufgrund der 5. Infektionsschutzmaßnahmeverordnung der Bayerischen Landesregierung ist ab 8. Juni eine Öffnung der Vereine jetzt wieder möglich.
Dies erlaubt das Rudern in gleichbleibenden Mannschaften bis 5 Personen (Steuermann mit Mundschutz) und die Nutzung des Kraftraumes sowie der Ruderergometer. Die dazu vom Vorstand festgelegten Hygienemaßnahmen wurden allen Mitgliedern per Mail zugesandt und hängen auch an Bootshaus und Bootshalle aus.
Diese sind zwingend zu einzuhalten!

