Corona-Update: Rudern doch nur in einer häuslichen Gemeinschaft erlaubt
Die für die Coronaverordnungen zuständige Staatskanzelei hat inzwischen ihre Aussage, dass rudern in Bootsbesatzungen aus zwei (2) häuslichen Gemeinschaften erlaubt sei, revidiert. Nach aktuellem Stand ist nun lediglich das Rudern im Einer oder Zweier in einer (1) häuslicher Gemeinschaft erlaubt! Wir hoffen weiter, dass ab dem 30.05.2020 das ganz normale Rudern mit gemischten Besatzungen auf dem Rhein in gewohnter Weise wieder stattfinden kann...

