Corona-Update: Rudern mit Besatzungen aus maximal 2 Haushalten erlaubt
Nach den letzten Beschlüssen der Landesregierung und des Stadtsportbundes Düsseldorf darf nun auch im DRV1880 wieder gerudert werden. Die Bootsbesatzungen dürfen dabei aber nur aus Personen aus maximal 2 Haushalten bestehen und müssen in der nächsten Zeit dann auch in der gleichen Konstellation beibehalten werden. Das bedeutet, dass sich jeder Ruderer einmalig auf einen festen Ruderpartner festgelgt und nur mit dieser Person darf in naher Zukunft gerudert werden...