Erhöhung der Nichtbeanstandungsgrenze
Die Aufmerksamkeiten des Vereins an seine tüchtigen ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen dürfen jetzt teurer sein.
Die Aufmerksamkeiten des Vereins an seine tüchtigen ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen dürfen jetzt teurer sein.