Aktualisierte CoronaSchVO ab dem 13.01.2022
Aktualisierte Corona-Schutzverordnung zum Sport in Innenbereichen ab dem 13.01.2022
Nachdem das Land NRW die Vorschriften für den Vereinssport in Innenräumen nun doch noch einmal nachgebessert hat, kann unser Training ab Donnerstag, den 13.01.2022 unter den folgenden Voraussetzungen besucht werden.
Es gilt grundsätzlich für alle Teilnehmer die 2G+ Regel, also geimpft oder genesen und mit einem zusätzlichen Test. Der Test kann jetzt aber bei allen ab 16 Jahren durch die Boosterimpfung ersetzt werden, die 3. Impfung befreit also von der Testpflicht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind Geimpften und Genesenen gleichgestellt und gelten durch den Schulbesuch als getestet.
Die genauen Details entnehmt Ihr bitte der Übersicht im Bild ganz unten.
Zusätzlich richten wir uns mit einer dringenden Bitte an die Eltern und Begleitpersonen der Kinder in den Bonsai- und Anfängerkursen. Es ist aus Gründen des Coronaschutzes nicht länger vertretbar, die Kinder in die Umkleide oder die Turnhalle zu begleiten. Bitte verabschieden Sie Ihr Kind vor dem Eingang und holen Sie es nach dem Training auch dort erst wieder ab. (Ausnahmen sind natürlich aus zwingendem Grund nach Absprache möglich). Wir sind uns sicher, dass es den Kindern in ihrer Entwicklung hilft und das Selbstvertrauen stärkt, wenn sie das Gebäude bzw. die Umkleide alleine betreten und verlassen. Die Trainerinnen und Trainer nehmen die Kinder drinnen wie gewohnt in Empfang und werden sie auch am Ende gemeinsam entlassen.
Vielen Dank für Euer Verständnis!
Die vollständige CoronaSchVO NRW vom 11.01.2022 mit der Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzregeln" findet Ihr unter "weiterlesen".