Print@home-Gebühren rechtswidrig
Ich glaube, es passt am ehesten an dieser Stelle, weil doch im Bereich der ersten Bundesliga die meisten Online-Tickets verkauft werden dürften:
Das Landgericht Bremen hat geurteilt, dass Gebühren von Eventim für Print@Home, sowie bestimmte Pauschalen für den Ticket-Versand rechtswidrig sind.
Die Verbraucherzentrale rät, entsprechende Quittungen aufzuheben und sich das Geld wiederzuholen, sollte das Urteil auch von der zweiten Instanz bestätigt werden.
Das Landgericht Bremen hat geurteilt, dass Gebühren von Eventim für Print@Home, sowie bestimmte Pauschalen für den Ticket-Versand rechtswidrig sind.
Die Verbraucherzentrale rät, entsprechende Quittungen aufzuheben und sich das Geld wiederzuholen, sollte das Urteil auch von der zweiten Instanz bestätigt werden.