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In Kürze

Print@home-Gebühren rechtswidrig

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Ich glaube, es passt am ehesten an dieser Stelle, weil doch im Bereich der ersten Bundesliga die meisten Online-Tickets verkauft werden dürften:

Das Landgericht Bremen hat geurteilt, dass Gebühren von Eventim für Print@Home, sowie bestimmte Pauschalen für den Ticket-Versand rechtswidrig sind.

Die Verbraucherzentrale rät, entsprechende Quittungen aufzuheben und sich das Geld wiederzuholen, sollte das Urteil auch von der zweiten Instanz bestätigt werden.
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