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Auf den Golfplatz nur noch mit “2 G” – Nachweis: Bitte beachten!!

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Von Werner Nickel

Wir hatten wirklich nicht geglaubt, Sie mit dem nervenden Dauerthema Corona nochmal behelligen zu müssen, aber die Ihnen sicher bekannte aktuelle Entwicklung lässt uns leider keine andere Wahl.

Worum geht es?

Seit vorgestern gilt in Niedersachsen landesweit die so genannte „Warnstufe 1“ der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes. Damit nicht genug: aufgrund der weiter rapide steigenden Infektions- sowie Hospitalisierungszahlen ist schon in wenigen Tagen, also etwa Mitte nächster Woche, ziemlich sicher mit dem Eintreten der „Warnstufe 2“ zu rechnen.

Was bedeutet das für den Golfsport? 

In Warnstufe 1, also schon jetzt, ist das Betreten unserer Golfanlage nur noch nach der „3G“-Regel, also für vollständig Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ Getestete zulässig. In Warnstufe 2, also voraussichtlich in wenigen Tagen, ist das sogar nur noch für den „2G“-Personenkreis erlaubt! Ein negativer Testnachweis reicht dann nicht mehr aus!

Wir stehen als Präsidium für den Club in der Organisations- und Nachweispflicht, um juristische Konsequenzen bis hin zur Platzschließung zu vermeiden.

Wie wollen wir das daher handhaben? 

Ab nächster Woche ist das Golfspiel auf unserer Anlage – und das beinhaltet auch die Benutzung der Driving-Range – nur noch zulässig, wenn Sie uns einmalig Ihren gültigen Impfpass oder eine Bescheinigung über Ihre Genesung vorgelegt haben. Wir werden diesen Status bei uns intern hinterlegen und das bei unseren Kontrollen der Startzeitbuchungen mit dem campo-System abgleichen. Dessen Benutzung bleibt selbstverständlich weiterhin verpflichtend.

Für die Vorlage Ihres Nachweises bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Sie können uns Ihre offizielle EU-Bescheinigung (also die mit dem QR-Code, keine gelben Impfpässe) als E-Mail-Anhang an die Clubadresse zuschicken.
  • Sie können eine Fotokopie dieser Bescheinigung in den Briefkasten des Sekretariats einwerfen.
  • Sie können persönlich während der aktuellen Öffnungszeiten des Sekretariats (Dienstag oder Freitag jeweils von 10.00 bis 14.00 Uhr) vorbeischauen und den Nachweis vorlegen, hierbei alternativ natürlich auch als elektronische Version auf dem Smartphone.

Was gilt darüber hinaus?

  • Eine Beschränkung der Flightgrößen ist derzeit nicht erforderlich, allerdings gelten weiterhin die bekannten AHA-Regeln, auch auf dem Golfplatz!
  • Die Duschen und Umkleideräume sind ab sofort gesperrt.
  • Für den Besuch unserer Gastronomie gelten die hierfür jeweils aktuellen Bestimmungen. Bitte beachten Sie, dass dort jetzt schon die strengeren „2G“-Regeln gelten. Bitte unterstützen Sie unsere Pächter bei der Umsetzung und halten Sie Ihre entsprechenden Nachweise unaufgefordert bereit.

Wir werden Anfang Dezember nochmal mit unserer Weihnachtsvideobotschaft von uns hören lassen.

Daneben nährt die einschlägige Erfahrung aus der Vergangenheit bei uns einen gewissen Verdacht, dass wir uns in dieser Sache vor Ablauf des Jahres vielleicht/wahrscheinlich/sicher doch nochmal werden melden müssen.

Deshalb an dieser Stelle noch keine Weihnachtsgrüße, sondern erstmal nur die besten Wünsche für eine besinnliche (und gesunde) Adventszeit.

Mit sportlichen Grüßen

Golfclub Schaumburg e.V. 

     – Das Präsidium –

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