COVID-Verordnung ab 1. Juli 2021
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Liebe -Mitglieder,
Neuerungen ab 1. Juli 2021:
Nachdem die 3-G-Regel bei uns weiterhin überall als Zutrittsberechtigung gilt, der Nachweis dazu aber
laut Verordnung „nur“ bereitgehalten werden muss, gilt weiterhin unsere Vereinfachungs-Regel:
Wir bitten Sie, Ihre Anhänger mit Namen (3-G-Regel-Nachweis) oder Ihre Testnachweise immer bei sich zu haben.
Anhänger können jederzeit bei uns beantragt bzw. verlängert werden. Wir kontrollieren die 3-G-Regel im
Sekretariat bei Turnieren und Veranstaltungen!
Die Anhänger gelten auch in Linsberg, im CC Gutenhof und im GC Schönborn als Zutrittsberechtigung.
- Durch die 3-G-Regel sind alle Personen-/Quadratmeterbeschränkungen sowie Abstands- und Maskenpflicht aufgehoben!
- Kinder unterliegen der 3-G-Regel erst ab dem 12. Lebensjahr, aber beim Juniorcamp bitte alle Kids testen!
- Ebenso bleibt die Registrierung im Restaurant am Tisch mittels QR-Code bestehen!
Seien Sie tolerant, achtsam und rücksichtsvoll !
Erinnerung an Etikette & Schonung des Platzes:
- Jeder Spieler ist verpflichtet, seine Pitchmarken auf den Grüns auszubessern. Begrüßt wird auch das Ausbessern fremder Pitchmarken.
- Herausgeschlagene Rasenstücke (Divots) sind, außer auf den Abschlägen, zurückzulegen.
- Vor Verlassen eines Bunkers sind Fußspuren und Unebenheiten sorgfältig mit den Rechen einzuebnen.
- Die Beschädigung der Grüns und Vorgrüns, insbesondere durch Spikes, Trolleys, Bedienen der Fahnenstangen, Fallenlassen von Schlägern etc. ist tunlichst zu vermeiden.
- Das Befahren von Abschlägen, Bunker und Abschlägen mit Trolleys ist untersagt, ebenso das Befahren zwischen Bunker und Grün oder Teich und Grün.
- Die Cart-Vorschriften sind zu beachten, insbesondere ist das Befahren von Abschlägen, Bunkern, Vorgrüns und Grüns bzw. zwischen Grüns und Bunkern ausnahmslos untersagt.
- Liebe Raucher, bitte entsorgen Sie Ihre Zigarettenstummel nicht am Platz!
Schönes Spiel wünscht Ihr Golfarea36-Team

