Öffnung der Gastronomie im Innenbereich
Ab morgen, 01.06.2021, öffnet auch der Innenbereich unserer Gastronomie. Hier gelten dieselben Regelungen wie für den Außengastronomiebereich:• Der Zugang zur Gastronomie erfolgt ausschließlich über den äußeren Treppenaufgang des Clubhauses. Der Abgang erfolgt über die Rampe am Clubhaus.
Ausnahme: Gehbehinderte Personen dürfen die Rampe für den Zu- und Abgang nutzen
• Voraussetzung für den Gastronomiebesuch ist ein vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus (Vorlage Impfausweis) oder ein negatives Testergebnis
(Schnelltest/PCR-Test), der nicht älter als 24 Stunden sein darf
• Es gelten weiterhin das Hygienekonzept, die Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht
• Gäste sind angehalten, im Vorfeld zu reservieren
• Die Kontaktdaten sind für die Nachverfolgung zu hinterlassen (Vor- und Zuname, Telefonnummer)
• Der Mund-Nasen-Schutz (FFP2/med. Maske) darf nur am Tisch abgenommen werden
• Maximal sind 4 Personen pro Tisch erlaubt, der Mindestabstand der Tische beträgt 2 Meter
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