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Corona-Sonderregeln „Phase 15“ ab Montag, den 10.05.2021

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Liebe Mitglieder,

Die Regierung von Oberbayern bzw. das Gesundheitsministerium haben das Einverständnis zur Allgemeinverfügung des Landkreises Starnberg zur Zulassung weiterer Öffnungsschritte gem. §27 Abs. 1 der 12. Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung erklärt. Gemäß Amtsblatt 15a Abs. 1a. des Landkreises Starnberg darf aufgrund der aktuellen 7-Tage-Inzidenz <100 ab Montag, 10.05.2021 die Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung öffnen. Zur Kontaktnachverfolgung ist an jedem Tisch ein QR-Code angebracht, über den Sie sich an ihrem Handy mit der App „Luca“ registrieren können. Alternativ können die Kontaktdaten auch auf einem Zettel eingetragen werden. Zudem gilt eine Testnachweispflicht wie folgt: „Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.“ Telefonische Reservierungen nimmt Familie Küster unter Telefonnummer 08157/9334-11 entgegen.

Der ProShop ist gem. § 12 Abs. 1 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für jeweils eine Einzelperson nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Telefonische Reservierungen nimmt Wolfgang John unter Telefonnummer 08157/9334-12 entgegen.

Die Flightzusammensetzung ist weiterhin abhängig von der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg. In den vergangenen Tagen ist die Inzidenz weiter gesunken und lag zuletzt bei ungefähr 60. Es gilt somit, dass ein Flight mit bis zu vier Personen aus maximal zwei Haushalten zusammengesetzt sein darf. Im Online-Startzeitensystem sind weiterhin nur 2er Flights buchbar, aber der Flight darf nach telefonischer Anmeldung mit Personen aus beiden Hausständen aufgefüllt werden.

Mit den staatlichen Lockerungen für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen gilt zudem folgende Neuerung: Ein Flight darf frei von den Kontaktbeschränkungen zusammengesetzt werden, wenn ALLE Spieler innerhalb eines Flights „vollständig geimpft“ (seit der Zweitimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen) bzw. genesen sind. Wir bitten Sie in einem solchen Fall um telefonische Anmeldung im Sekretariat und unaufgefordertes Vorzeigen der Impfausweise im Sekretariat vor der Golfrunde.

Ergänzend wird der tägliche Zeitraum für Startzeitenbuchungen auf 7:00 bis 20:00 Uhr erweitert. Ohne Startzeit sowie vor und nach diesem Zeitraum ist das Starten auf die Golfrunde nicht möglich!

Das Jugendtraining mit Kindern unter 14 Jahren darf durchgeführt werden. Bunkerharken und Ballwascher sind wieder installiert. Eine regelmäßige Desinfektion der Griffe ist durch unsere Mitarbeiter gewährleistet, allerdings dürfen die Griffe trotzdem nur mit Golfhandschuhen angefasst werden.

Die übrigen Regelungen gelten selbstverständlich weiterhin. Wenn Sie nur 9-Loch spielen möchten und keine freie Startzeit buchen konnten, erkundigen Sie sich gerne im Sekretariat, ob Sie die zweiten 9-Loch eines anderen Flights übernehmen können, der nur 9-Loch spielt. Um diesen Service möglichst vielen Mitgliedern ermöglichen zu können, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung an das Sekretariat, wenn Sie bereits bei Buchung wissen, dass Sie nur 9-Loch spielen werden. Es darf auf keinen Fall eigenmächtig eingeschnitten werden!

>>> GC Feldafing Corona-Sonderregeln 2021 „Phase 15“, gültig ab 10.05.2021

>>> Landratsamt Starnberg Amtsblatt Nr. 15a vom 07.Mai 2021

>>> 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung BayIfSMV_12, Stand 05.05.2021

 

 

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