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Golfanlagen von den verschärften Massnahmen in Frankreich nicht betroffen

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Das in 19 Departementen zur Anwendung kommende Lockdown Regime wurde am vergangenen Samstagabend, 3. April 2021 auf das ganze Land ausgeweitet. Seither ändern sich die Regeln leider fast täglich.

Die Golfanlagen sind vom Lockdown in Frankreich nach wie vor nicht betroffen. Die Ausgangssperre ab 19.00 Uhr behält weiterhin Gültigkeit.

Es ist erlaubt, sich innerhalb eines Radius von 10 km Luftlinie ab Wohnsitz für Sportaktivitäten zu bewegen. Für einen Grenzübertritt benötigen Sie gemäss heutiger Aussage der Französischen Botschaft in der Schweiz nachstehendes Dokument. Wobei Sie bei Punkt 7 ein Kreuz setzen. Wir empfehlen Ihnen zudem eine Wohnsitzbestätigung vorweisen zu können.

Leider ist nicht ausgeschlossen, dass diese Mitteilung kurzfristig wiederum revidiert werden muss.



06.04.2021 / 18.00 Uhr

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