Bemühungen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes im Golf-Club Feldafing e.V.
Liebe Mitglieder,
aufgrund des schönen Wetters erreichen uns zahlreiche Rückfragen über die laufenden Bemühungen für eine zeitnahe Wiedereröffnung des Golfplatzes.
Der Bayerische Golfverband und eine Golfbetreibergesellschaft hatten in einem Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO zur Prüfung der Sperrung von Golfanlagen und weiteren Schreiben an die Landesregierung auf die Unverhältnismäßigkeit hingewiesen. Bisher lässt die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen und damit auch von Golfplätzen bis mindestens 7.3.2021 nicht zu.
>>> Aktuelle Informationen des Bayerischen Golfverbandes
Dennoch stehen wir in laufendem Austausch mit den Behörden, anderen Golfclubs und den Golf- bzw. Sportverbänden. Aufgrund der sinkenen Infektionszahlen und einer 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Starnberg, die nun schon seit längerem bei unter 50 liegt und der aus dem Vorjahr bekannten Organisation eines gefahrlosen Spielbetriebes, hat sich der Golf-Club Feldafing e.V. mit Schreiben vom 18.02.2021 an das Landratsamt Starnberg gewendet und um die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs gebeten. Das Schreiben ist im Mitgliederbereich der Homepage als pdf-Datei einzusehen.
Sobald wir hierzu Antwort erhalten oder es weiterführende Informationen gibt, werden wir Sie umgehend informieren.
Ihr Team des Golf-Club Feldafing e.V.
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