Bay. Golfanlagen bleiben gesperrt!!
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Bild: istock
Sehr geehrte Mitglieder u. Gäste,
nachdem nunmehr sich das Innenministerium auf wiederholte Nachfrage der Auffassung des Gesundheitsministeriums angeschlossen hat, liegt eine einheitliche Interpretation der beteiligten Ministerien vor, wonach bis 7.03.2021 weiterhin auch der "Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt ist".
Mehr Info unter LINK
Um möglichen Interpretationen vorzubeugen, verweisen wir auf die Formulierung in der Verordnung, die von "Sportplätzen und anderen Sportstätten" spricht.
Golfanlagen dürfen nach der zitierten Auffassung für die Ausübung des Golfsports im Freien nicht mehr genutzt werden.
Das Sekretariat bleibt zu den Winter-Öffnungszeiten (Mo, Mi, u. Fr. 10.00 bis 15.00 Uhr) besetzt..

