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Bay. Golfanlagen erneut gesperrt????

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Bild: istock

Sehr geehrte Mitglieder u. Gäste,


wie heute bekannt wurde, weitet der Freistaat Bayern die Beschränkungen wegen der Ausbreitung des "Coronavirus" erneut auf die Golfanlagen aus. 

Die 9. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.11.2020 untersagt den Betrieb und die Nutzung von Sportstätten. 

Es fehlt die Ausnahmeregelung aus der 8. Bay. Verordnung, wonach die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel zulässig ist. Hier geht es zur aktuellen 9. Verordnung -Link-

Dies würde bedeutet, dass die Golfplätze geschlossen werden. 

Nach heutiger Auskunft der Corona Soforthilfe gegenüber dem BGV sei aber der Betrieb von Sportstätten unter freiem Himmel weiterhin zulässig. Hier die FAQ des Bay. Innenministeriums vom 01.12.2020

Wir bitten um noch ein wenig Geduld und stehen gerne telefonisch auch zur Verfügung. Wir werden Sie zeitnah informieren, wenn es Änderungen bzw. erfolgreiche Einsprüche der Verbände geben sollte. 

Das Sekretariat und der Golf-Shop bleiben zu den Winter-Öffnungszeiten besetzt.. 

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