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UPDATE ZUR CORONA-ENTWICKLUNG

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Liebe Mitglieder, liebe Golffreunde,
aufgrund der unterschiedlichen Auslegung des Begriffs „Individualsport“ ist bedauerlicherweise die Situation entstanden, dass die Ordnungsämter in unterschiedlichen Gemeinden unterschiedlich entschieden haben, ob Golf ein „Individualsport“ ist und demnach Golfanlagen zu schließen sind oder nicht.
Der GVNRW hat auf Grund dieser unbefriedigenden Situation eine Anfrage zur Klärung der Interpretation an die Staatskanzlei NRW gestellt. Wir hoffen auf eine schnellstmögliche Klärung und werden diesbezüglich erneut das Gespräch mit dem für unsere Golfanlage zuständigem Ordnungsamt Neukirchen-Vluyn suchen.
Wie der GVNRW sind auch wir der Auffassung, dass Golf ein Individualsport ist und daher der Golfsport im Rahmen der geltenden Schutzmaßnahmen (Spiel allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten) ausgeübt werden darf.
Wir hoffen also, Sie baldmöglichst darüber informieren zu können, dass unsere Golfanlage wieder geöffnet wird.

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