Informationen zum Spielbetrieb ab 02.11.2020
Laut Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen vom 30.10.2020 ist die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf öffentlichen und privaten Sportanlagen zulässig.Wir freuen uns daher sehr, dass wir Ihnen die Ausübung Ihres Sports bei uns auf der Golfanlage unter Einhaltung der geforderten Abstands- und Hygienevorschriften weiterhin ermöglichen dürfen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude auf der Runde und bitten Sie die unten angegebenen Auflagen (Mindestabstand von 1,5 m, Hygienevorschriften, Mund-Nasen-Maske in geschlossenen Räumen) bzgl. Covid 19 zu berücksichtigen.
Folgende Regelungen sind einzuhalten:
- Max. 2 Spieler pro Flight
- Die Übungsanlage (Drivingrange, Puttinggrüns, Chippingarea) ist gesperrt und steht ausschließlich der Golfschule für Individualtraining zur Verfügung.
- Umkleideräume/Duschen sind gesperrt.
- Toiletten stehen ab sofort eingeschränkt zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang Clubhaus – der Ausgang über die Caddyhalle!
- Die Geschäftsstelle ist – mit eingeschränkten Zeiten- geöffnet. Der Proshop ist für Mitglieder/Gäste geschlossen (keine Beratung/kein Verkauf).
- Die Clubgastronomie ist geschlossen.
- Gehen Sie max. 10 Minuten vor Ihrer Startzeit an Ihr Starttee und verlassen Sie nach Ihrer Runde zeitnah die Golfanlage.
- Anweisungen von Marshalls ist Folge zu leisten.
- Der Abschlag darf erst betreten werden, wenn die Gruppe vor Ihnen abgeschlagen hat.
- Die Reservierung von E-Carts ist nicht möglich.
Der Beitrag Informationen zum Spielbetrieb ab 02.11.2020 erschien zuerst auf .

