Schärfere Regeln zur Eindämmung der Corona Pandemie ab dem 02. November 2020
Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,
sehr geehrte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer,
auf Grund der negativen Covid-19-Entwicklung haben Frau Merkel und die Länderchefs am 28.10.20 neue Einschränkungen für unser gesellschaftliches Miteinander und auch für den Amateursport beschlossen.
Leider liegt uns die neueste Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg noch nicht vor. Bislang kennen wir u.a. nur folgende Verlautbarung:
„Der Freizeit- und Amateursport ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Davon ausgenommen ist der Individualsport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand“.
Wir hoffen daher sehr, dass das Golfspiel auch nach der neuesten Verordnung des Landes Baden-Württemberg weiterhin ausgeübt werden darf.
Die neueste Verordnung des Landes erwarten wir in Kürze und werden Sie nach der Veröffentlichung umgehend informieren.
Danke für Ihre Geduld und danke auch für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Baden-Württembergischer Golfverband e.V.
Otto Leibfritz Marcus Weller
Präsident Vizepräsident/Schatzmeister

