Neue Regelungen zum Spielbetrieb gültig ab 2. November (Stand 30.10.2020)
Wichtige Informationen zum Golfspielen während der Pandemie gültig ab 2. November 2020(Dieser Beitrag wird ständig aktualisiert. Letzte Aktualisierung am 30.10.2020)
Basierend auf den Empfehlungen des Bayerischen und Deutschen Golfverbands und den Beschlüssen der Bund-Länder Konferenz, die von der Bayerischen Staatsregierung eins zu eins umgesetzt werden und in die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einfließen sollen, gehen wir im Golfpark München Aschheim davon aus, dass das Golfspielen ab Montag, 2. November 2020 im Golfpark wie folgt möglich sein wird:
- Aufenthalt: Der Aufenthalt auf dem Golfplatz-Gelände des Golfpark München Aschheim ist ab Montag, dem 2. November 2020 nur möglich, wenn Sie eine Startzeit für den Platz gebucht haben. Die Anlage darf frühestens 30 Min. vor Ihrer Startzeit betreten werden und muss schnellstmöglich nach der Runde wieder verlassen werden.
- Reservierungen: Sind sowohl online als auch per Telefon für 2 Tage im Voraus an allen Tagen möglich. Dies gilt exklusiv für Mitglieder. Gäste* mit Ausnahme von Wenigspielberechtigten (erkennbar am Heimatclub Golfpark Rothenburg) können nur noch in Begleitung eines Mitglieds gebucht werden. *Bei Gastbuchungen behalten wir uns eine kurzfristige Stornierung vor, da der Sachverhalt des “überregionalen touristischen Tagesausflugs” noch nicht geklärt ist.
- Startzeiten: Werden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr in 2er Flights im 8-Minuten-Takt von Tee 1 und Tee 10 für 9-Loch vergeben. ACHTUNG: Eine Buchung von einer weiteren 9-Loch-Runde ist nur am selben Tag und bei vorhandener Kapazität möglich. Ein Abspielen außerhalb dieser Zeiten ist nicht gestattet.
- Öffnungszeiten Pro Shop/Sekretariat: Täglich von 10-16 Uhr.
- Mindestabstand: Es gilt generell, einen Mindestabstand von 1,5m zwischen Personen auf der gesamten Anlage einzuhalten.
- Maskenpflicht: In sämtlichen geschlossenen Räumlichkeiten (ProShop, Foyer, WCs, Caddybox-Räume) gilt die gesetzliche Maskenpflicht. Bitte denken Sie daran, Ihre eigene Maske mitzunehmen, da keine Masken vor Ort erhältlich sind.
- Gastronomie Green‘s: Unsere Gastronomie und deren Räumlichkeiten/Terrasse sind ab dem 2. November 2020 geschlossen. Ob ein Take-Away-Service angeboten wird, ist noch in der Klärung.
- Golfcarts/Leihtrolleys: können ab dem 2. November nicht mehr ausgeliehen werden.
- Platz: Fahnen bleiben dauerhaft im Loch. Bunkerrechen und Ballwascher sind entfernt.
- Driving Range und Übungseinrichtungen: Gemäß der Empfehlung des Bayerischen Golfverbands sind unsere Übungseinrichtungen/Driving Range nur von Spielern mit einer Startzeit vor der Runde und unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen nutzbar. Ein Aufenthalt/eine Nutzung der Übungseinrichtungen ohne Startzeit auf dem Platz entfällt somit. Ballkörbe und Bälle möglichst nur mit Handschuh anfassen. In den Kurzspieleinrichtungen nur eigene Bälle benutzen.
- Sanitäreinrichtungen: Die Nutzung der Duschen und der Umkleiden ist nicht mehr möglich. WCs im Untergeschoß und nach Bahn 9 sind weiterhin geöffnet.
- Golfunterricht: Sämtliche Gruppen-/Jugend-/Einsteigertrainings werden ab dem 2. November 2020 abgesagt. Ob weiterhin Einzeltraining durch die Golflehrer angeboten werden kann, wird geklärt.
- Turniere / EDS-Runden: Sind ab dem 2. November nicht mehr möglich.
- Aushänge: Bitte beachten Sie sämtliche Aushänge und etwaige gekennzeichnete Wege auf der Anlage.
- Alle Regelungen im Detail: WICHTIG: Wir bitten Sie, diese Regelungen ausgedruckt und unterschrieben unserem Personal vor Ihrem ersten Besuch auszuhändigen. Diese finden Sie hier (Regelungen zum Trainingsbetrieb).
- Generell: Es ist zwingend erforderlich, dass Sie sich an die entsprechenden Vorgaben halten. Wir werden behördlich geprüft und bei Missachtung droht eine Schließung der Anlage und einhergehend hohe Bußgelder. Wir werden diese Einhaltung streng kontrollieren und kompromisslos ahnden.
FAQ:
- Kann ich meine Golfausrüstung auch ohne Startzeit/Trainerstunde aus der Caddybox holen? Ja, aber nur ausschließlich dafür und melden Sie dies bitte vorab an der Rezeption an. Ein längeres Verweilen sollte vermieden werden.
- Kann ich zum Einkaufen im Pro Shop oder für ein Mitgliedsschaftsberatungsgespräch auf die Anlage kommen?
Der Pro Shop hat weiterhin geöffnet. Für Beratungen bitten wir Sie, sich per Mail oder telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. - Gilt die Abstandsregelung auch für Personen, die im selben Haushalt leben? Ja, wir bitten ausdrücklich darum, da es für unser Personal, aber auch für Fremde nicht feststellbar ist, ob die Personen im selben Haushalt leben.
- Haben die Kooperationen weiterhin Gültigkeit (z.B. MünchnerKreis, Golfstars)? Ja, da jedoch alle Partner-Anlagen gerade einen hohen Aufwand durch die Umsetzung der Corona-Auflagen haben und, analog zu uns, häufig die eigenen Mitglieder priorisieren, kann es kurzfristig zu Einschränkungen kommen. Bitte informieren Sie sich direkt beim Münchner Kreis, Golfstars Club, den Sie spielen möchten..
- Sind Blockreservierungen für Gruppen möglich? Nein
- Darf ich als Wenigspielberechtigter im Voraus reservieren? Ja, dies ist möglich.
- Kann ich mein Golfequipment nach der Runde reinigen? Nein.
.
Der Beitrag Neue Regelungen zum Spielbetrieb gültig ab 2. November (Stand 30.10.2020) erschien zuerst auf Golfpark München Aschheim.

