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Info zu den Beschlüssen des Bundes vom 28. Oktober 2020

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Liebe Mitglieder,

Liebe Golf-Freunde,

Die Beschlüsse zwischen Bund und Landesregierungen haben auch Auswirkungen auf die Golfanlagen. Wortlaut: "Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, sollen auch geschlossen werden. Dazu gehört auch der Freizeit und Amatuersportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen"!

Ausnahme: der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand soll weiterhin möglich bleiben. Aktuell gehen wir und auch der DGV davon aus, dass diese Ausnahme auch für den Freizeit und Amateursportbetrieb auf unserer Golfanlage gilt. Wird diese Auffassung durch unsere Landesregierung ähnlich interprätiert, bedeutet dies, dass Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, bzw. bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich sein wird.

Pro-Shops, die der Bestimmung nach zum Einzelhandel zuzuordnen sein dürften, sollten unter den bekannten Auflagen damit  geöffnet bleiben. Die Gastronomie muß leider schließen.

Die beschlossenen Maßnahmen werden bereits ab dem 02. November 2020, also ab kommenden Montag, wirksam. Sie sind vorerst bis Ende November befristet.

Derzeit warten wir auf entsprechende Informationen seitens unserer Landesregierung. Wir hoffen darauf, dass die oben bereits erwähnte Auslegung dieser Maßnahmen dann auch verbindlich für unsere Anlage gelten wird.

Wir halten Sie darüber natürlich informiert. Bitte sehen Sie daher von weiteren telefonischen Anfragen im Augenblick ab!

Golfsport Willich

GmbH & Co. KG

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