Zusammenfassung aller wichtigen Informationen und Veröffentlichungen zu Corona-Einschränkungen
Am 28.04.2020 hat der Freistaat Bayern in seiner Kabinettsitzung die Verlängerung der Maßnahmen bis zum 10.05.2020 beschlossen (vgl. Bericht aus der Kabinettssitzung 28.04.2020). Auch Sportstätten und somit auch Golfplätze müssen weiterhin geschlossen bleiben. Am 29.04.2020 hat der bayerische Golfverband einen offenen Brief veröffentlicht, mit dem Hinweis rechtliche Schritte zu prüfen (vgl. Offener Brief des Präsidenten des BGV). In einer Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 30.04.2020 wurde angekündigt, eine Beschlussvorlage zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebs zu erarbeiten. Diese Beschlussvorlage soll voraussichtlich am 06.05.2020 in der nächsten Telefonschaltkonferenz Thema sein (vgl. Pressemitteilung der Telefonschaltkonferenz am 30.04.2020). Der Deutsche Golf Verband hat anschließend eine Zusammenstellung der aktuellen Golfsituation in den verschiedenen Bundesländern veröffentlicht >>> Übersicht Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen, Stand 30.04.2020, 22:30 Uhr).
Mit Rundschreiben vom 16.04.2020 hat der Deutsche Golf Verband die nachfolgende Pressemitteilung veröffentlicht und bedauert, dass noch keine Erlaubnis für einen eingeschränkten Betrieb auf Golfanlagen erteilt wurde. Der DGV wird, auch im Schulterschluss mit den weiteren Verbänden des Golfsports, intensiv und mit gesteigertem Nachdruck die Wiedereröffnung des Sportbetriebs auf den Anlagen verfolgen.
>>> Pressemitteilung DGV zu Unverstaendnis ueber Regierungsentscheidung vom 16.04.2020.pdf
Zuvor hatte sich der Deutsche Golf Verband mit Schreiben vom 06.04.2020 zur Unterstützung des politischen Planungsprozesses an eine große Zahl relevanter Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene (Bundes- und Landesregierungen, Ministerien, Abgeordnete) gewendet. „Ziel war es, die besondere Eignung und Bedeutung des Individualsports auf Sportstätten im Freien bei der zu erwartenden Überarbeitung der derzeit geltenden Verordnungen rechtzeitig zu kommunizieren. Die aktuelle Verordnungslage zur Bewältigung der Corona-Krise gilt zu allermeist bis zum 19. April 2020. Änderungen sind bis dahin mit Sicherheit nicht zu erwarten. Es ist aber davon auszugehen, dass die maßgeblichen staatlichen Stellen spätestens im Anschluss an die Ostertage mit konkreten Planungen zu angepassten Regelungen für die Zeit nach dem 19. April 2020 beginnen.“
Sobald es hierzu Neuigkeiten und eine Änderung der aktuell geltenden Auflagen erhalten, werden wir Sie selbstverständlich umgehend auf der Homepage informieren.
>>> Schreiben des Deutschen Golfverbandes an_Politische Entscheidungstraeger_06.04.2020
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*** Bisherige Rundschreiben des GC Feldafing sowie der Golfverbände BGV und DGV: ***
>>> Newsletter GC Feldafing Aktuell 04-2020 (vom 02.04.2020)
>>> Ostergruss des Deutschen Golf Verbandes an alle Golfer 09.04.2020
*** Erwerb von Mund- und Nasenmasken im GCF: ***
Über unser Mitglied Peter Kemper haben Mitglieder des GCF die Möglichkeit Mund- und Nasenmasken käuflich zu erwerben. Die Masken von Emanuel Berg und Brokeline UG sind aus antibakteriellen Baumwollstoffen und waschbar bei 60 Grad bzw. 95 Grad – somit mehrmals einsetzbar – aber in der Kürze der Zeit weder medizinisch getestet noch zertifiziert. Die Masken sind kein Ersatz für Masken nach FFP2- oder FFP3-Standard. Details sind der nachstehenden pdf-Datei zu entnehmen. Die Masken sind an den Wochenenden beim Abholservice von Familie Küster zum Preis von 6,- € erhältlich.
>>> Angebot_NaseMundmaske_GRACE 100% BW OP Emanuel Berg_Version PK
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