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Golfplatz Schloss Miel stellt Antrag auf Spielerlaubnis

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Liebe Mitglieder,

es ist schwierig, bei diesem schönen Wetter auf das Golfspiel zu verzichten. Das wissen wir und Ihre damit verbundenen Gefühle können wir sehr gut nachempfinden.

Die Bundesregierung und Regierungschefs der Länder, sowie eine Verordnung der Landesregierung haben veranlasst, dass der Spielbetrieb und Zusammenkünfte in ALLEN Sportvereinen aus Gründen des Infektionsschutzes verboten sind. Es geht in erster Linie darum, uns und unsere Mitmenschen zu schützen und vor dieser schlimmen Lungenkrankheit zu bewahren. Es zeigt sich, dass die Taktik, die Infektionskette durch Kontaktbeschränkungen zu unterbrechen, Erfolge zeigt, da es nur eine leichte Steigerung der Infektionen (Stand 30.03.20) gibt.

Uns ist bekannt, dass sich der Golf Club Schloss Miel in Swisttal mit einem Antrag an die Landesregierung NRW gewandt hat, um eine "Erlaubnis zur Ausübung des Golfsports" zu erwirken. Fünf weitere Golfclubs unterstützen den Antrag.

Der Vorstand vom Golfclub Wasserburg Anholt hat sich ebenfalls beraten und möchte Ihnen auf diesem Weg mitteilen, dass wir zur jetzigen Zeit auf das Stellen eines Antrags verzichten. Wir respektieren und akzeptieren die Einschränkungen der Bundes- und Landesregierungen uneingeschränkt. Wir hoffen, dass die behördlich angeordnete Schließung von begrenzter Zeitdauer ist. Das heißt, dass wir eine Neubewertung der Situation vornehmen, sobald es Lockerungen von Seiten der Bundes- und Landesregierungen gibt. Das versprechen wir Ihnen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihr Golfclub Wasserburg Anholt e. V.

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