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Aufruf vom DGV an Golfspielerinnen und Golfspieler auch zur wirtschaftlichen Solidarität mit ihrer Golfanlage

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Uns erreichen vermehrt Anrufe oder Mails, in denen von Ihnen als Verantwortlichen auf den Golfanlagen beklagt wird, dass nicht alle Golferinnen und Golfer erkennen, dass Golf in Zukunft nur (wieder) möglich sein wird, wenn auch in Krisenzeiten ein wirtschaftlicher Betrieb der Golfanlage möglich blieb, der einen Golfsport, wie wir ihn schätzen und lieben, ermöglicht. Solidarität bedeutet in diesen Zeiten eben auch, solidarisch zu seiner Golfanlage zu stehen. Beigefügt haben wir einen Aufruf unseres Präsidenten Claus M. Kobold an Ihre Mitglieder oder Spielberechtigten, den Sie gern in Ihrer Kommunikation verwenden mögen.

Die verschiedenen staatlichen Stellen sind aktuell mit nie gekannter Geschwindigkeit daran, Regelungen zu schaffen, die insbesondere auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abmildern sollen. Bereits in Bulletin Nr. 6 hatten wir auf das heute Gestalt annehmende Gesetzesvorhaben im Bundestag verwiesen, das einen weiteren Schritt in diese Richtung darstellen wird. Über die konkreten Regelungen und insbesondere wieweit ihre Bedeutung für die Golfanlagen reicht, werden wir kurzfristig informieren.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) als Dachorganisation des organisierten Sports in Deutschland setzt sich aktuell bei der Bundesregierung für einen „Notfallfonds“ zugunsten des Sports ein. 27 Millionen Mitglieder in über 90.000 Sportvereinen haben gesellschaftspolitisch großes Gewicht. Der Deutsche Golf Verband unterstützt den DOSB bei seinem Vorhaben nachdrücklich. Mit gleichem großen Nachdruck haben wir mit heutigem Schreiben gegenüber dem DOSB darauf verwiesen, dass mögliche Hilfsleistungen eines Notfallfonds nicht auf den gemeinnützigen Sport beschränkt bleiben dürfen. Es macht nämlich keinen Unterschied, ob die Sportausübung innerhalb der Verbandsstrukturen gemeinnützig oder nicht gemeinnützig organisiert ist. Das betrifft gerade die Golfanlagen besonders. Vor Ort ist das Engagement der Athleten, Trainer, Mitarbeiter und der vielen tausend Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen ohne Unterschied.

Dass der Sport, und dabei vor allem auch der Golfsport, im Rahmen eines aufzulegenden Notfallfonds insgesamt zu betrachten ist und keine Abgrenzung zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Organisationen getroffen werden darf, haben wir gleichzeitig in einem Schreiben an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages und individuell an eine Reihe von Parlamentariern und Verantwortlichen in den Bundesbehörden persönlich gerichtet. Wir pflegen dort gerade in letzter Zeit intensiven Kontakt. Nutzen Sie unser Schreiben gern auch regional, soweit Sie vielversprechende Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern pflegen.

Die Schreiben an DOSB, Bundestag und Vertreter der Regierungsbehörden finden Sie im Anhang.

Wiesbaden, den 25. März 2020
DEUTSCHER GOLF VERBAND e.V.

Anhang Schreiben Politik

Information Coronavirus

Aufruf Solidarität als pdf


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