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Kürnbach: Vertrag für Abenteuer-Golfanlage steht noch aus

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Kürnbach. (db) Die Minigolfanlage am Schlosswiesensee soll zu einer modernen Freizeitgolfanlage (Adventure-Golf) umgebaut werden. Konkrete Pläne stellte der Pächter des Areals bereits im Mai dem Gemeinderat vor. Der Rat beschloss im Juli die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Sondergebiet Freizeitgolfanlage", billigte den Vorentwurf und leitete die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ein. In der jüngsten Sitzung stellte Marc Christmann vom Planungsbüro Modus Consult Karlsruhe nun den abschließenden Planungsstand sowie das Ergebnis der Anhörungen der Träger öffentlicher Belange vor.

Dabei empfahl der Fachmann die Bezeichnung "Sondergebiet" aus dem Bebauungsplan herauszunehmen, da sich die Durchführung nur auf das Freizeitgelände ohne Gebäude bezieht. Die ausgewiesene Zweckbestimmung lautete bislang "Minigolfanlage". Als Sondergebiet im baurechtlichen Sinne sind nur Gebäudeerweiterungen und die eventuell später angedachten Wohnmobilstellplätze und Übernachtungsmöglichkeiten auszuweisen, die derzeit aber nicht Gegenstand des Verfahrens sind.

In der Anlage selbst wird der Anteil der Grünflächen zwischen den 18 Spielbahnen erhöht, die alten Bäume bleiben erhalten. Mit einer erhöhten Lärmbelästigung durch ein gestiegenes Besucheraufkommen wird nicht gerechnet. Im Umweltbericht des Landratsamtes wurde darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet teilweise potenziell geeignete Lebensräume für Eidechsen und Fledermäuse befinden. Diese Tierarten konnten vor Ort aber nicht nachgewiesen werden. Die Bestandsbäume mit Bruthöhlenpotenzial für Fledermäuse wurden als erhaltenswert festgeschrieben. Christmann sagte, dass der Betreiber der Anlage eine insektenfreundliche Beleuchtung installieren will.

Insgesamt zog der Fachmann zur Größe und Ausgestaltung der Freizeitanlage das Fazit. "Es ist das Maximum, was man machen konnte." Dennoch gab es in seinen Ausführungen eine Überraschung, die zu einer ausgedehnten Diskussion und zu Unmut im Gremium führte: Der Gemeinde werden knapp 32.000 Öko-Punkte für den Eingriff in das "Schutzgut Boden" angelastet. Nun steht eine noch nicht näher bezifferte Ausgleichszahlung an die Flächen-Agentur Baden-Württemberg im Raum, die das Geld für die Anlage eines Brut- und Lebensraumes für Kiebitze in Villingen-Schwenningen verwenden will.

Unverständnis wurde in der Ratsrunde darüber geäußert, dass das Geld nicht für Maßnahmen in der eigenen Gemeinde oder in der nahen Region eingesetzt wird. Dass die Gemeinde nun für eine private Baumaßnahme mit Öko-Punkten als Zahlungsschuldner in die Pflicht genommen wird, war den Räten bislang offensichtlich nicht bekannt.

Helmut Grahm mahnte den noch nicht abgeschlossenen Durchführungsvertrag mit dem Pächter an: "Es soll nichts gebaut werden, bevor der Vertrag abgeschlossen ist." Bürgermeister Armin Ebhart wies darauf hin, dass der Bauantrag parallel zur Änderung des Bebauungsplanes laufe. Grahm konkretisierte seine Forderung: "Im Durchführungsvertrag steht drin, wie der Ausgleich der Öko-Punkte geregelt wird. Das muss vor dem anstehenden Satzungsbeschluss erfolgen." Letzteres kann erst Ende Februar geschehen, da Fristen für die öffentliche Auslegung nach dem Baugesetz eingehalten werden müssen.

Das könnte nun den Zeitplan für die Fertigstellung der Freizeitanlage verzögern. "Im Idealfall kann der Pächter im Laufe des Frühjahr das Projekt fertigstellen", bemerkte der Rathauschef dazu. Der Rat beschloss einstimmig die Namensänderung des Bebauungsplanes, die Einbindung der Abwägungsvorschläge der Träger öffentlicher Belange, die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen und verfügte, dass der neue Pachtvertrag sowie der Durchführungsvertrag mit dem Pächter vor einem Satzungsbeschluss zu schließen ist.

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