Neue Nutzungsregelungen für die Umkleiden und Duschen
Auf Grundlage der seit heute (11. November 2021) gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung gelten ab sofort veränderte Regelungen:
Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist ab sofort beschränkt auf Personen, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind (3-G-Regelung). Wir werden stichprobenartige Kontrollen durchführen und Zuwiderhandlungen ahnden. Die Maskenpflicht und Abstandsregelungen gelten weiterhin. Vielen Dank und bleibt gesund!
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