Golfplätze müssen weiter geschlossen bleiben
Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
die am 11.01.2021 gültige neue Coronaschutzverordnung ändert leider nichts am Verbot des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Link zur Homepage des MAGS mit den Verordnungstexten
Unsere Meinung dazu können Sie dem Brief entnehmen, den wir im Vorfeld der Bund-Länder-Verhandlungen an die zuständige Staatssekretärin in der NRW-Staatskanzlei gesandt haben.
Wir werden Sie an dieser Stelle über neue Entscheidungen und Entwicklungen informieren.
Bleiben Sie gesund!
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