In Kürze

Verordnung Betretungsverbot – Auch Spazieren gehen am Golfplatz ist verboten

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Das Betreten von Golfplätzen, auch wenn man nur spazieren geht, ist verboten!

Das Betreten ist nur Mitarbeitern des Golfclubs gestattet.

Durch die Ergänzung des COVID-19MNG/Teil II gab es Unklarheiten und verständlicherweise Nachfragen von vielen Golfspieler
Die Ergänzung mit 5. §5. wurde nicht aufgrund von Nachlässigkeiten auf Golfplätzen notwendig, es dürfte sich vor allem um
öffentl. Sportplätze gehandelt haben, welche weiterhin von Einzelpersonen zur Sportausübung genützt wurden.

Bundesgesetzblatt BetretVerbot

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