Abgesägte Äste auf der Anlage
Boden in Ausbesserung, ungewöhnlich beschaffener Boden (R 25-1)
Auf den beiden Plätzen befinden sich abgesägte Äste, die nicht markiert sind. Diese Bereiche gelten als Boden in Ausbesserung. Es kann straflos Erleichterung nach R 25-1 innerhalb der gekennzeichneten Bereiche in Anspruch genommen werden.
Auf den beiden Plätzen befinden sich abgesägte Äste, die nicht markiert sind. Diese Bereiche gelten als Boden in Ausbesserung. Es kann straflos Erleichterung nach R 25-1 innerhalb der gekennzeichneten Bereiche in Anspruch genommen werden.

