Fußball
News melden
Nachrichten

Parkplatz-Ärger: Wohin mit dem Wohnwagen nach dem Urlaub?

0 10

		Parkplatz-Ärger:  Wohin mit dem Wohnwagen nach dem Urlaub?

Von Lydia Dartsch

Rhein-Neckar-Kreis. Camping erlebt derzeit einen regelrechten Boom. Rund 100.000 Wohnwagen und Wohnmobile wurden im vergangenen Jahr neu zugelassen. In diesem Jahr setzt sich der Trend fort. Und weil der Urlaub ja irgendwann vorbei ist, brauchen Wohnmobile und Wohnwagen einen Platz zum Parken. Und das sorgt dann bei vielen Menschen für Ärger, wie zuletzt in Sandhausen.

Um Stress zu vermeiden, sollten sich Camping-Neulinge einige Fragen schon stellen, bevor sie sich ein Gefährt kaufen. "Vor dem Kauf eines eigenen Wohnwagens empfiehlt es sich, zunächst einmal einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil zu mieten. So können Interessierte herausfinden, welches Gespann oder welches Fahrzeug das Richtige ist", sagt Corinna Müller-Krause vom ADAC Nordbaden auf RNZ-Anfrage. Hierbei gebe es erhebliche Unterschiede, vom Fahrverhalten und der Ausstattung bis hin zu den Vorschriften, wie beispielsweise, ob die nötige Fahrerlaubnis vorhanden ist.

"Interessierte sollten sich zudem schon vor dem Kauf Gedanken machen, wo der Wohnwagen oder das Wohnmobil außerhalb der Reisen abgestellt werden kann", so Müller-Krause weiter. Dafür kommen das eigene Grundstück oder eine Garage infrage.

Auch auf eingezeichneten Parkplätzen für Autos darf man parken, wenn das Gespann nicht breiter ist als die Markierung oder entsprechende Verkehrsschilder das Parken verbieten, so Müller-Krause weiter.

Wer am Fahrbahnrand parkt, darf dies ebenso wie Pkw. Allerdings gelten hierfür besondere Regeln, sagt die ADAC-Sprecherin: "Solange der Wohnwagen an das Zugfahrzeug angekuppelt ist, gibt es bei der Standzeit keine Begrenzung. Abgekoppelte Wohnanhänger hingegen dürfen zwar im Wohngebiet parken, allerdings nicht länger als zwei Wochen auf demselben Parkplatz." Und nur, wenn der Wohnwagen nicht schwerer ist als zwei Tonnen. Diese dürfen zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht im reinen Wohngebiet abgestellt werden.

Doch selbst, wenn das Parken erlaubt ist, sollte man Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen, appelliert der ADAC: "Gerade auf Schulwegen kann ein Caravan beispielsweise rechtlich zwar korrekt abgestellt sein, aber dennoch Schulkinder dadurch gefährdet werden, dass die Sicht beim Überqueren der Straße beeinträchtigt wird."

Загрузка...

Comments

Комментарии для сайта Cackle
Загрузка...

More news:

Read on Sportsweek.org:

Andere Sportarten

Sponsored