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Eberbach: Foodtruck-Anhänger braucht Baugenehmigung

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		Eberbach:  Foodtruck-Anhänger braucht Baugenehmigung

Eberbach. (by) Neben den Anträgen von Aldi und Lidl beschäftigte sich der Bau- und Umweltausschuss unter Leitung von Bürgermeister-Stellvertreter Michael Reinig noch mit mehreren Bauanträgen und Bauvoranfragen. Mit einer Ausnahme wurden alle angenommen. Auf Ablehnung hingegen stieß die Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses im Sandweg, innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "Neckartal II Eberbach".

Wie Sachbearbeiterin Annkatrin Gummel ausführte, gebe es hier zwei Varianten, von denen nur bei einer das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden sollte. Dies sahen die Ausschussmitglieder nicht so. "Die AGL wird auch gegen Variante 1 stimmen." Eine Wohnbebauung im Außenbereich wäre eine absolute Ausnahme, der Vorrang der Innenverdichtung würde verletzt. Außerdem spreche das Umweltamt von einem "erheblichen Eingriff". "Schaffen wir damit nicht einen Präzedenzfall und machen uns angreifbar?", gab Michael Schulz (CDU) zu bedenken.

"Von dieser Sorte gibt es noch viele Stellen, wir sollten das nicht zulassen", sagte Rolf Schieck (SPD). Heiko Stumpf erinnerte an einen Antrag auf Errichtung einer Gartengerätehütte im Landschaftsschutzgebiet in Brombach, der abgelehnt wurde. "Es geht auch um die Erschließung. Wenn die Stadt nicht will, wäre es erledigt", merkte Kermbach vor der Abstimmung an. Schließlich wurden beide Varianten abgelehnt, die erste bei einer Gegenstimme, die zweite einstimmig.

Im Baugebiet Wolfsacker darf die zulässige Stützmauerhöhe von einem Meter um 33 Zentimeter überschritten werden. Eine Überschreitung um bis zu 30 Zentimeter sei im letzten Jahr in Aussicht gestellt worden, so Gummel. Der Ausschuss stimmte dem mit vier Ja-Stimmen bei fünf Enthaltungen zu. Die bereits erfolgte Ausführung – ohne vorherige Einholung der baurechtlichen Genehmigung – wurde allerdings missbilligt.

Alle anderen Bauanträge wurden einstimmig angenommen. Darunter auch der auf Rückbau des bestehenden Wasserwerks Dürrhebstal sowie der Neubau eines Betriebsgebäudes mit direkt angrenzendem Trinkwasserspeicher. Der Neubau dient der öffentlichen Wasserversorgung der Stadt Eberbach. Das Gelände befindet sich zwischen dem Stadtteil Steige und dem Stadtteil Gaimühle innerhalb des Landschaftsschutzgebiets, führte Stadtbauamtsleiter Detlef Kermbach aus.

In der Dr.-Weiß-Straße darf ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausgebaut und eine Dachterrasse errichtet werden. Im Ortsteil Neckarwimmersbach darf eine Doppelgarage mit darüber liegender Terrasse an das bestehende Wohnhaus gebaut werden. Keine Einwände gab es auch gegen die Errichtung von Dachgauben im Quellenweg. Im Klingenweg darf der Dachstuhl eines Hauses erneuert werden, wobei die festgesetzte maximale Gaubenbreite von der halben Gebäudelänge auf zwei Drittel überschritten werden darf. In der Adalbert-Stifter-Straße darf ein Parkdeck an ein Wohnhaus errichtet werden. Öffentliche Stellplätze würden dadurch nicht wegfallen, so Annkatrin Gummel.

Auch über die Errichtung eines Foodtruck-Anhängers hatte der Ausschuss zu entscheiden. Da stellte sich bei Lothar Jost (AGL) die Frage, ob dies überhaupt eine bauliche Anlage sei? "Was länger an einer Stelle feststeht, ist ein Bauvorhaben", informierte Detlef Kermbach. Was Professor Dietmar Polzin zur Nachfrage veranlasste, ob der leer stehende Stand am Jahnplatz dann nicht wegmüsse? "Den hat der Eberbacher SC gekauft", wusste Jan-Peter Röderer (SPD). Er soll in der Nähe des Kunstrasenplatzes aufgestellt werden.

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