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Wiesloch/Walldorf: Paar steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

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		Wiesloch/Walldorf:  Paar steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

Von Sophia Stoye

Wiesloch/Walldorf. Weil er ihnen Geld schuldete, sollen sie ihn in eine Tiefgarage gelockt haben, um ihn dann zusammenzuschlagen – mit Faustschlägen gegen den Kopf und Tritten in die Rippen: Wegen gefährlicher Körperverletzung und Beihilfe wurden zwei Männer und eine Frau angeklagt. Am Donnerstag mussten sich die Angeklagte K. und einer der beiden Männer M. vor dem Wieslocher Amtsgericht verantworten. Das Verfahren hinsichtlich des dritten Angeklagten F. wurde eingestellt, weil derzeit ein anderes Verfahren gegen ihn läuft.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll sich die 32-jährige K. am 10. April vergangenen Jahres mit dem mutmaßlichen Opfer B. unter dem Vorwand, er solle ihr Gartenhäuschen renovieren, in einer Walldorfer Tiefgarage getroffen haben. Zuvor habe sie B. über Facebook kontaktiert. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll die 32-Jährige B. in der Tiefgarage in einen Raum gelockt haben.

Dort soll ihr 27-jähriger Partner – und Mitangeklagte – M. gemeinsam mit dem dritten Angeklagten F. dem Mann gegen den Kopf geschlagen und in die Rippen getreten haben. Dabei sollen die beiden Männer B. den Geldbeutel sowie das Handy weggenommen haben, da er ihnen einen Geldbetrag in Höhe von insgesamt 5000 Euro schulde. Wenn er ihnen das Geld nicht zurückzahle, würden sie ihn umbringen, sollen die Angeklagten damals gesagt haben.

"Ich habe ihn in den Raum der Tiefgarage geschubst, aber geschlagen habe ich ihn nicht", erklärte der Angeklagte M. Woher die blutigen Kratzer an Hals und Armen des Geschädigten kommen, die auf Fotos der Polizei am Tattag zu sehen sind, wisse er nicht. "Ich habe ihn nicht angefasst", beteuerte er. Auch das Handy und den Personalausweis des mutmaßlichen Opfers habe er nicht genommen, "bei einer Durchsuchung in der Wohnung meines Mandaten wurde nichts gefunden", ergänzte sein Verteidiger Otmar Kreischer.

1200 Euro Schulden soll B. laut dem 27-jährigen Angeklagten M. bei ihm haben, die durch eine fehlgeschlagene Autoreparatur entstanden seien. Das mutmaßliche Opfer sei nämlich als Mechaniker in der Werkstatt des Angeklagten F. beschäftigt gewesen. "Das Auto von meinem Onkel musste repariert werden", B. habe das übernehmen wollen, erklärte M. vor Gericht. Zunächst habe er ihm für die Autoteile 500 Euro gezahlt, als B. aber das Auto zwei Monate lang auseinandergebaut liegen ließ, habe der Angeklagte M. den Wagen in eine andere Werkstatt gebracht. Insgesamt habe das ganze Prozedere den 27-Jährigen 1200 Euro gekostet.

"Von einem auf den anderen Tag war B. wie vom Erdboden verschluckt", berichtete M. weiter. Er habe nicht mehr auf Anrufe und Nachrichten reagiert, auch zu Hause habe er ihn nicht antreffen können. Versprechen, er zahle den Betrag bald zurück, habe er nicht eingehalten. "Ich wollte einfach mein Geld zurück haben." Dann sei der 27-Jährige mit seiner wegen Beihilfe mitangeklagten Freundin K. zusammengekommen. "Über ihr Facebook-Profil habe ich ihn angeschrieben und ein Treffen arrangiert", erklärte der Angeklagte. Die Nachrichten verfasst hätten sie beide gemeinsam, getippt habe er.

Beim Zusammentreffen in der Tiefgarage habe M. den BMW des mutmaßlichen Opfers als Pfand gefordert: Er solle ihm den Schlüssel übergeben und einen Kaufvertrag unterzeichnen. Daraufhin habe B. gemeint, dass er einen Unfall gehabt habe und es den Wagen nicht mehr gebe. Um ihnen zu zeigen, dass er mit einem anderen Wagen unterwegs sei, seien B., sowie die Angeklagten M. und K. nach oben gegangen.

"Er hat mir versprochen, dass er mir das Geld zurückgibt, wenn er eine Arbeit auf einer Baustelle erledigt hat", sagte der Angeklagte M., dann sei B. nach Hause gefahren. "Die Schrammen hatte er da noch nicht." Die 32-jährige K. schilderte den Vorfall ähnlich. "Er hat ihn nicht angefasst, er hätte es mir nicht angetan, ihn vor meinen Augen zu schlagen", sagte sie.

Allerdings hätten die blutigen Kratzspuren am Körper des B. wie eine frische Verletzung ausgesehen, berichtete ein Polizeibeamter. Wie alt eine Schwellung am Auge des mutmaßlichen Opfers gewesen sei, könne er nicht beurteilen. Gemeinsam mit seinem Kollegen fuhr er etwa eine Stunde nach dem Vorfall zur Wohnung des B., dort entstanden auch die Fotos. Obwohl das mutmaßliche Opfer selbst die Beamten gerufen hatte, "schien er mir bei unserem Eintreffen sehr eingeschüchtert, zurückhaltend und ängstlich", so der Polizist, "er traute sich nicht einmal richtig raus".

Den beiden Angeklagten M. und K. zufolge seien sie und der Geschädigte während des gesamten Vorfalls alleine gewesen, der dritte Angeklagte F., gegen den das Verfahren eingestellt wurde, habe nichts mit dem Vorfall zu tun gehabt. Um das bestätigen, forderte Otmar Kreischer, der Verteidiger des 27-Jährigen, die Anhörung von weiteren drei Zeugen: dem eigentlich dritten Angeklagten F. sowie dessen Freundin und Vater, die bezeugen sollten, dass er beim Vorfall nicht anwesend gewesen sei. Für den Angeklagten M. könne das bedeuten, dass er nicht mehr wegen gefährlicher Körperverletzung, sondern "nur" noch wegen Körperverletzung angeklagt werde, wie Verteidiger Kreischer argumentierte.

"Unter anderen Gesichtspunkten könnte das trotzdem eine gefährliche Körperverletzung sein", mahnte Richter Michael Rensch. Zum Beispiel, wenn das Gericht der Meinung ist, dass der Vorfall als hinterlistiger Überfall gilt. Bis die zusätzlich geladenen Zeugen Mitte Juni aussagen werden, bleibt die Beantwortung dieser Frage offen.

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