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Neckar-Odenwald-Kreis: Wo fängt "Not" in der Betreuung an?

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		Neckar-Odenwald-Kreis:  Wo fängt

Von Stephanie Kern

Neckar-Odenwald-Kreis. Im ersten Lockdown im Jahr 2020 war es klar geregelt: Notbetreuung in Kindergärten und Schulen gab es nur für diejenigen, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind. Im Lockdown nach dem 16. Dezember waren die Regeln nicht mehr ganz so streng. Arbeitnehmer mussten an ihrem Arbeitsplatz (oder im Homeoffice) unabkömmlich sein. Diese Regel gilt in Baden-Württemberg nun auch für Schul- und Kindergartenschließungen während der Bundesnotbremsenregelung. Doch während im Januar viele Betreuungseinrichtungen und Schulen lediglich die Erklärung der Eltern verlangten, haben einige nachjustiert. In vielen Kindergärten und Schulen müssen Eltern nun eine Arbeitgeberbescheinigung abgeben.

"Man kann als Träger einen gewissen Nachweis verlangen", betont Jens Wittmann, Bürgermeister der Gemeinde Fahrenbach. Hier werden im kommunalen Kindergarten und in Absprache mit Erzieherinnen und Leitung dieses Mal Arbeitgeberbescheinigungen verlangt.

"Zur Anmeldung der Kinder möchte die Gemeinde eine Bescheinigung der Arbeitgeber beider Elternteile unter der genauen Angabe der Arbeitstage und täglichen Arbeitszeitfenster, aus der sich der Anspruch auf die Notbetreuung ergibt", schreibt ein Leser der Rhein-Neckar-Zeitung. Das entspreche allerdings nicht der Vorgabe des baden-württembergischen Kultusministeriums. "Als wenn es die Gemeinde etwas anginge, wo die Eltern arbeiten, wie die Eltern arbeiten, wann die Eltern arbeiten und in welchem zeitlichen Umfang. Der Datenschutz lässt grüßen", kritisiert der Leser.

Jens Wittmann erklärt den Entschluss, einen Nachweis zu verlangen, so: "Es hat sich gezeigt, dass viele die Notbetreuung in Anspruch genommen und eigentlich gar keinen Bedarf hatten." Einzelfälle, wie er betont. "Aber es widerspricht der Idee einer Notbetreuung, wenn die Kinder im Kindergarten sind und die Mutter bei der Fußpflege gesehen wird." Darum habe man mit der Arbeitgeberbescheinigung die Hemmschwelle erhöhen wollen.

"Auch um denjenigen, die diese Notbetreuung wirklich brauchen, zu zeigen, dass wir da hinterher sind", sagt Wittmann. Das schamlose Ausnutzen des Vertrauens der Erzieherinnen beim Thema Notbetreuung im Januar möchte der Rathauschef nicht unterstützen. Im kommunalen Kindergarten der Gemeinde sind aktuell rund 25 von 70 Kindern in der Notbetreuung.

Aber was, wenn der Arbeitgeber keine Bescheinigung ausstellt? "Auch dann finden wir eine Lösung", so Wittman. Für den Leser der RNZ werde den Eltern dadurch aber wieder der schwarze Peter zugeschoben: "Es gibt Arbeitgeber, die die Bescheinigung verweigern. Dann kommen die Familien wieder unter Druck", meint der anonyme Leser.

Das baden-württembergische Kultusministerium antwortet auf eine Anfrage, ob Arbeitgeberbescheinigungen notwendig sind, wie folgt: "Eine pauschale Forderung eines Arbeitgebernachweises hat grundsätzlich keine Rechtsgrundlage. Denn in der Verordnung ist dies nicht vorgeschrieben, um an der Notbetreuung teilnehmen zu dürfen." Allerdings heißt es in der Verordnung: "Die Erklärung der Erziehungsberechtigten kann gegenüber dem Träger der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegestelle also mündlich, fernmündlich, elektronisch, aber auch schriftlich abgegeben werden." Die Gemeinde Fahrenbach verlange diese Erklärung nun eben schriftlich.

Auch im evangelischen Kindergarten in Obrigheim mussten die Eltern eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen. "Wir haben uns dieses Mal entschlossen, Arbeitgeberbescheinigungen von den Eltern anzufordern", sagt Pfarrer Wolfgang Müller für den Träger des ev. Kindergartens. Das habe man auch und vor allem in Rücksprache mit der Grundschule so entschieden. "Wir merken, dass nicht mehr alle Eltern, die die Notbetreuung im Januar genutzt haben, ihre Kinder bringen. Aber ich möchte auch sagen: Viele Eltern leisten sehr viel, sie tragen vieles mit in dieser Pandemie." Mit dem Formular habe man ebenfalls etwas die Hemmschwelle erhöhen wollen, um missbräuchliche Nutzung der Notbetreuung zu verhindern. "Das wäre sonst auch gegenüber den Eltern, die wirklich einen Anspruch haben, nicht gerecht."

In Waldbrunn wurde ein solcher Nachweis schon im Dezember/Januar gefordert. "Diese Bescheinigungen wurden auch ohne Probleme abgegeben", sagt Hauptamtsleiterin Andrea Friedel-Wäsch. Man wolle Sicherheit haben, dass tatsächlich nur die Kinder in die Notbetreuung kommen, die es auch wirklich benötigen. "Es geht auch darum, den Eltern bewusst zu machen, dass es eine Notbetreuung ist. Nur wenn man die Betreuung eben selbst nicht gewährleisten kann." Probleme mit den Eltern habe man wegen der Bescheinigungen nicht. "Es ist ein Geben und Nehmen: Wir bieten die Notbetreuung an, erwarten aber auch, dass die Eltern fair sind."

In Schefflenz hingegen wird keine Arbeitgeberbescheinigung verlangt. "Ich sehe dafür keine Rechtsgrundlage", sagt Bürgermeister Rainer Houck. Die Konsequenz sei, dass die Notbetreuung in den kommunalen Kindergärten zu einem höheren Prozentsatz genutzt werde. "Wir versuchen aber über die direkte Ansprache, den Missbrauch der Notbetreuung zu verhindern", sagt Houck. Die Regelungen seien wortgleich wie im Dezember. "Und wenn der Gesetzgeber vorgibt, die Notbetreuung nach Elternangaben anzubieten, dann machen wir es so."

Die Notbetreuung im Kreis wird unterdessen wohl noch einige Tage erforderlich sein: An fünf Werktagen in Folge (auch Samstage zählen dazu) müsste die Inzidenz unter 165 liegen. Am Freitag lag sie bei 169,2 ...

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