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Leimen: Hintertür für die städtische Tiefgarage

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		Leimen:  Hintertür für die städtische Tiefgarage

Von Thomas Frenzel

Leimen. Ein klares Ja zum geplanten Stadthaus am Rathausplatz, aber ein extrem dickes Fragezeichen hinter der städtischen Tiefgarage unterm Hof der Turmschule: Das war die Botschaft, die von der zurückliegenden Gemeinderatssitzung in der St. Ilgener Kurpfalzhalle ausging. Vorausgegangen war ein nichtöffentliches Ringen in der vorangegangenen Zusammenkunft des Verwaltungsausschusses. Dessen Meinungsbild folgte nun auch die komplette Bürgervertretung: Die beiden Projekte werden planerisch und vertragsrechtlich komplett voneinander getrennt.

Dass dies kein leichtes Unterfangen sein wird, signalisierten nicht nur Oberbürgermeister Hans D. Reinwald und die gemeinderätliche Diskussion, sondern auch die Bedingung, an die der Gemeinderat seinen einhelligen Verkaufsbeschluss für das Stadthausgrundstück knüpfte: Vor einer Unterzeichnung des Kaufvertrags mit der Paulus Wohnbau GmbH aus Pleidelsheim, deren Entwurf im vergangenen August mit einem ersten Platz bedacht worden war, muss das Vertragswerk vom Gemeinderat abgesegnet werden. Der zu vermutende Hintergrund: Im bisher ausgehandelten Vertrag ist wohl immer wieder die Rede auch von einer öffentlichen Tiefgarage.

Die anderen Vertragsdetails waren erkennbar unstrittig. Der Paulus GmbH sollen rund 800 Quadratmeter zum vorläufigen Preis von 344.000 Euro übereignet werden. Das geplante L-förmige Gebäude nimmt die Flucht des historischen Rathauses auf, grenzt im Osten an die Bürgermeister-Lingg-Straße und bildet den Abschluss des Rathausplatzes zur Bachgasse hin. Im Norden grenzt das Areal schließlich an den Turmschulhof. Bis an diese Grenze kann die Paulus GmbH ihre zum Stellplatznachweis nötige Tiefgarage sowie deren direkte Anbindung an die Lingg-Straße planen. Oberirdisch wird er hier ein öffentliches Wegerecht geben.

Auch andere Vertragsdetails sind aus Sicht der Kommunalpolitik unstrittig. Der Kinderlärm vom Schulhof muss genauso geduldet werden wie Weinkerwe oder andere Festivitäten in diesem Gebiet. Sechs Monate nach Vertragsunterzeichnung muss der genehmigungsfähige Bauantrag erfolgen, das Stadthaus selbst 24 Monate nach Baubeginn fertiggestellt sein. Für den Fall, dass der Käufer diesen Pflichten nicht nachkommt, räumt sich die Stadt ein Ankaufsrecht ein – inklusive einer hierfür zu nutzenden Bürgschaft des Käufers in einstelliger Millionenhöhe.

Nicht minder deutlich war der Riegel, der in Sachen öffentlicher Tiefgarage vorgeschoben wurde: Mit Ausnahme der GALL als Garagengegnerin billigte der Gemeinderat, die Heidelberger Architektenpartnerschaft ap88 mit einer Grobplanung und einer ersten Kostenschätzung für die öffentliche Tiefgarage zu beauftragen. Die bisherigen Planungen gingen hier von rund 110 Stellplätzen auf zwei versetzten Geschossen unter einem neu zu gestaltenden Turmschulhof aus. An diese Tiefgarage angeschlossen werden sollten die privaten Plätze unterm Stadthaus. Für die Zufahrt von der Hohen Gasse aus müsste das dortige Haus der Musikschule abgerissen werden.

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