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Meckesheim: Straße ist frisch saniert und schon wieder kaputt

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		Meckesheim:  Straße ist frisch saniert und schon wieder kaputt

Von Nicolas Lewe

Meckesheim. Von "Löchern und Rissen" sprach Susanne Vogt (CDU) bereits in der Märzsitzung des Meckesheimer Gemeinderats. Nun ist klar, dass bei der Luisenstraße, einem der größten kommunalen Sanierungsprojekte der vergangenen Jahre, nachgebessert werden muss – wenn auch in kleinerem Umfang als zunächst befürchtet. Die Luisenstraße verbindet als Teilstück der Kreisstraße K4178 den Meckesheimer Hauptort mit dem Ortsteil Mönchzell. Zuständig für die Luisenstraße ist damit das Straßenbauamt des Rhein-Neckar-Kreises.

Auf RNZ-Nachfrage erklärt Bürgermeister Maik Brandt, dass der Umstand nicht neu sei und bereits unmittelbar nach Fertigstellung der Fahrbahndecke erkannt wurde. "Das Straßenbauamt hat die Qualität der Deckschicht bei der Abnahme bemängelt und unter Beobachtung gestellt", berichtet Brandt. Die Verjährungsfrist laufe im Frühjahr 2023 aus.

Silke Hartmann, Pressesprecherin des Rhein-Neckar-Kreises, teilt mit, dass das Straßenbauamt den Asphaltbelag erst in der vergangenen Woche begutachtet habe. Das Ergebnis: Es handelt sich um wenige, nur in sehr begrenztem Umfang auftretende Risse und ein paar kleinere Ausbrüche in der Asphaltoberfläche. Diese können laut Hartmann "mit geeignetem Vergussmaterial und kleinflächigem Auftrag von Kaltasphalt mit wenig Aufwand repariert werden". Die Kosten hierfür dürften in einer Größenordnung von etwa 2000 bis 3000 Euro liegen.

"Die Arbeiten können von der Straßenmeisterei im Rahmen der Straßenunterhaltung in Eigenregie durchgeführt werden", meint Hartmann. Ein genauer Ausführungszeitraum könne derzeit noch nicht genannt werden. Für den Verkehr rechnet die Kreissprecherin allerdings nicht mit größeren Behinderungen: "Solche Belagsreparaturen werden in aller Regel kurzfristig als sogenannte Tagesbaustellen unter Verkehr durchgeführt."

Doch wie kann es bereits so kurze Zeit nach der Sanierung schon zu derartigen Riss- und Lochbildungen kommen? Hartmann begründet dies damit, dass bei der Baumaßnahme an diesem Streckenabschnitt nach den Leitungsverlegungen und Gehwegumbauten seitens der Gemeinde lediglich die Fahrbahndecke erneuert worden sei. Die tiefer liegenden Schichten des Fahrbahnaufbaus hätten hingegen nach der Baugrunderkundung eine "ausreichende Tragfähigkeit für die vorhandene Verkehrsbelastung erwarten lassen". In solchen Fällen könne es wegen "lokal unterschiedlicher Aufbaustärken sowie durch Aufgrabungen verursachten Gefügestörungen zu unvorhersehbaren Rissbildungen kommen".

Bei den Ausbrüchen könnten Hartmann zufolge sowohl Fremdbestandteile im Asphaltmischgut als auch mechanische Einwirkungen von außen die Ursache gewesen sein. Die Bauausführung könne insgesamt betrachtet als "weitgehend fehlerfrei" bezeichnet werden.

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