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Heidelberger Gemeinderat: Nun dürfen sie doch wieder fotografieren (Update)

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		Heidelberger Gemeinderat:  Nun dürfen sie doch wieder fotografieren (Update)

Heidelberg. (ani) Im November 2020 verfügte Oberbürgermeister Eckart Würzner per Dekret: "Fotografieren, Posten und Veröffentlichen von Inhalten aus Sitzungen des Gemeinderates sind nicht zulässig." Gemeinderäte durften also seither während der Sitzungen keine Fotos mehr machen, um diese beispielsweise in den Sozialen Medien zu veröffentlichen. Das ständige Fotografieren und Posten störe die Sitzungen, außerdem seien die Stadträte dadurch abgelenkt. Des Weiteren könnten Persönlichkeitsrechte anderer Stadträte verletzt werden, wenn diese auch ohne ihr Einverständnis auf den Fotos zu sehen seien, so die Begründung der Verwaltung.

Grünen-Stadtrat Felix Grädler war deshalb dazu übergegangen, Katzenfotos mit entsprechenden Inhalten aus den Sitzungen anstelle von Sitzungsunterlagen oder "Selfies" – also selbst aufgenommene Fotos von sich selbst – zu posten.

Doch jetzt hat es ein Ende mit den Katzenfotos. Denn das Würzner’sche Verbot musste zurückgenommen werden. Die Stadträte beschlossen im Haupt- und Finanzausschuss mit zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen einen Antrag der Grünen, SPD, der "Linken" und der "Partei", in dem es heißt: "Film- und Tonaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung durch Stadträte oder durch Pressevertreter sind zulässig, solange dadurch Persönlichkeitsrechte nicht verletzt oder die Ordnung der Sitzung nicht gestört werden." Dieser Passus wird nun in die Geschäftsordnung des Gemeinderates aufgenommen. Einige Stadträte hatten auf diese Änderung gepocht, vor allem, da es in Zeiten der allgemeinen Politikverdrossenheit doch wichtig sei, dass die politischen Akteure Gesicht zeigten und in der Öffentlichkeit präsent seien.

Würzner bekräftigte aber in der Sitzung, dass er trotz der Änderung der Geschäftsordnung nach wie vor der Sitzungsleiter im Gemeinderat sei – "und ich werde sicherstellen, dass die Sitzung ordnungsgemäß durchgeführt wird", sagte er im Hauptausschuss. Laut Paragraf 36 Absatz 1 der Gemeindeordnung steht ihm das auch zu. Sollten sich also Stadträte gestört fühlen, weil andere Stadträte Fotos machten, oder sollte es Klagen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten geben, werde er das Fotografieren auch künftig unterbinden.

Das Stadtoberhaupt betonte auch, dass sein ursprüngliches Dekret keine Willkür gewesen sei, sondern es tatsächlich Beschwerden aus den Reihen der Gemeinderäte gegeben hätte, die eben nicht fotografiert oder gefilmt werden wollten. Aber insbesondere gegen "Selfies", auf denen ja in der Regel nur die sich selbst fotografierenden Stadträte zu sehen sind, spreche nichts.

Update: Donnerstag, 15. April 2021, 21.00 Uhr


Fraktionen gehen gegen Foto-Verbot an

Oberbürgermeister Würzner untersagte das Fotografieren und Posten aus Sitzungen. Der Antrag geht nun in die Gremien.

Von Anica Edinger

Heidelberg. Fotografieren verboten: Das gilt seit November vergangenen Jahres im Gemeinderat. Denn Oberbürgermeister Eckart Würzner hat per Dekret verfügt, dass "Fotografieren, Posten und Veröffentlichen von Inhalten aus Sitzungen des Gemeinderates nicht zulässig sind". Das Stadtoberhaupt verfügt laut Gemeindeordnung über diese Macht, wenn er den Eindruck hat, dass durch das Fotografieren und Posten von Inhalten in sozialen Medien der Sitzungsablauf gestört wird oder auch Persönlichkeitsrechte von anderen Stadträten verletzt werden könnten.

Nun wollen die Grünen gemeinsam mit der SPD, den Linken und der "Partei" gegen das Würzner’sche Verbot vorgehen. Für die jüngste Sitzung am vergangenen Mittwoch stellten sie deshalb den gemeinsamen Antrag, die Geschäftsordnung des Gemeinderats wieder dahingehend zu ändern, dass "Film- und Tonaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung durch Stadträte oder durch Pressevertreter zulässig sind, solange dadurch Persönlichkeitsrechte nicht verletzt oder die Ordnung der Sitzung nicht gestört werden". Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die Aufnahmen nur die auf aufnehmende Person selbst, öffentliche Unterlagen oder Fraktions- und weitere Ratskollegen zeigen, die der Aufnahme zugestimmt haben.

Vor allem in Zeiten der allgemeinen Politikverdrossenheit sei es doch wichtig, dass die politischen Akteure Gesicht zeigten und in der Öffentlichkeit präsent seien, finden die Antragssteller. Insbesondere junge Menschen verfolgten das Politikgeschehen in ihrer Stadt über Soziale Medien, wo bildunterstützte Berichterstattung im Vordergrund stehe. Da es kein Live-Streaming der Gemeinderatssitzungen für Bürger gebe, sei es deshalb wichtig, in den Sitzungen wenigstens fotografieren zu dürfen.

Doch OB Würzner ließ den Antrag nicht zu. Stattdessen landete er auf dem Tisch des städtischen Rechtsamtes. Das solle prüfen, ob er überhaupt zulässig sei, da der OB mit dem Verbot schlicht von seinem Recht Gebrauch machte. Aus dem Rathaus heißt es nun aber auf RNZ-Anfrage: "Der Antrag wird derzeit bearbeitet und anschließend über eine Vorlage in die Gremien kommen." Es sieht also so aus, als könne das Verbot doch noch rückgängig gemacht werden – wenn genug Stadträte dem Antrag zustimmen. Ein Pressesprecher der Stadt stellt aber in Bezug auf Pressevertreter noch klar: "Für Journalisten gilt bereits seit Langem: Nach Voranmeldung und außerhalb des Sitzungsbereichs sind Fotos möglich."

Update: Sonntag, 14. Februar 2021, 20.30 Uhr


OB verbietet Räten Posten und Fotografieren aus Sitzungen

Von Anica Edinger

Heidelberg. Der Oberbürgermeister hat ein Machtwort gesprochen: Per Brief informierte er die Stadträte bereits im November, dass "Fotografieren, Posten und Veröffentlichen von Inhalten aus Sitzungen des Gemeinderates nicht zulässig sind". Das heißt: Die Gemeinderäte dürfen fortan während der Sitzungen keine Fotos mehr machen.

Das war bei vielen Stadträten bis dato gängige Praxis. Es wurden Fotos von den Sitzungen oder entsprechenden Vorlagen gerne mit dem aktuellen Stand der Diskussion auf sozialen Medien wie Facebook oder Instagram hochgeladen. Grünen-Stadtrat Felix Grädler etwa ist nach dem Foto-Verbot des Oberbürgermeisters nun dazu übergangenen, Katzen-Fotos mit entsprechenden Informationen aus der Sitzung mit der Öffentlichkeit auf seinen Kanälen zu teilen.

Grädler war es auch, der nun im Gemeinderat bei der Fragestunde den genauen Gründen für das plötzliche Verbot auf den Grund gehen wollte. Ein Blick in die Geschäftsordnung des Gemeinderates ließe seiner Meinung nach solch ein Verbot nicht zu. Und in der Gemeindeordnung sieht Grädler das Verbot nur bei nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkten gerechtfertigt.

Tatsächlich aber ist Würzner im Recht. Denn: "Nach Paragraf 36 Absatz 1 Gemeindeordnung fällt dem Oberbürgermeister – neben der Sitzungsleitung und dem Hausrecht – die ,Handhabung der Ordnung‘ in einer Gemeinderatssitzung zu. Schutzgut ist hier unter anderen der ungestörte Sitzungsablauf", heißt es in der Antwort der Verwaltung auf Grädlers Anfrage. Gestützt auf diese Vorschrift könne der Oberbürgermeister im Interesse eines ungestörten Sitzungsablaufes "die Anfertigung von Fotos während der Sitzung untersagen".

Die Erfahrungen der letzten Zeit jedenfalls hätten gezeigt, dass Fotografieren tatsächlich die Sitzung störe. In jedem Fall erzeuge es eine Ablenkung für alle Gemeinderäte – "man guckt hin", schreibt die Verwaltung. Aber auch die fotografierende Person sei abgelenkt "und beschäftigt sich nebenher mit anderen Dingen und nicht mit dem Sitzungsverlauf".

Zudem führe es zu Hemmungen bei den Gemeinderatsmitgliedern, die nicht mehr ungezwungen auftreten könnten, wenn sie wüssten, dass sie fotografiert und diese Aufnahmen dann ins Internet gestellt würden.

Zu alledem komme hinzu, dass eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Raum stehe. "Fotos von Personen sind nur mit Erlaubnis der Abgebildeten rechtlich erlaubt (Recht am eigenen Bild)." Dies gelte auch für Bürgermeister während der Sitzung.

Diese Rechtsauffassung vertritt auch Marcus Röll, Fachanwalt für Verwaltungsrecht im Heidelberger Standort der Kanzlei Benesch & Partner. "Paragraf 36 der Gemeindeordnung gibt dem Sitzungsleiter, also in diesem Fall dem Oberbürgermeister, grundsätzlich die Befugnis, Dinge, welche die Sitzungen stören, zu untersagen." Die Geschäftsordnung des Gemeinderates biete keine Auflistung der Dinge, welche unter eine Störung fallen.

Es "gibt aber einen weiten Spielraum, der denkbar wäre", so Röll. Der Anwalt ist ebenfalls der Auffassung, dass sich Personen anders verhalten könnten, wenn sie wüssten, dass sie fotografiert oder gefilmt werden könnten. Man dürfe die grundsätzlich zu gewährende Öffentlichkeit nicht damit verwechseln, "alles und jeden zu jeder Zeit zu dokumentieren".

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