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Mannheim: Aktivisten nehmen Stellung zum Prozess zur Kraftwerks-Blockade - Kundgebung geplant

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		Mannheim:  Aktivisten nehmen Stellung zum Prozess zur Kraftwerks-Blockade - Kundgebung geplant

Mannheim. (RNZ/ppf) In einer Pressemitteilung der Initiative "GKM abschaffen" melden sich auch die Aktivisten und Aktivistinnen zu Wort. 

Sie schreiben:"Am Samstag, den 08.08.2020, blockierten fünf Klimaaktivist:innen das Großkraftwerk Mannheim (GKM). Im Rahmen der anschließenden Ingewahrsamnahme verweigerten die Aktivist:innen die Herausgabe ihrer Identität. Trotzdem konnte die Identität des Aktivisten Locke festgestellt werden. Ihm werden Hausfriedensbruch, Verstoß gegen das Vermummungsverbot und versuchte gefährliche Körperverletzung, wegen des Mitführens einer Nadel, vorgeworfen. Die Aktivist:innen verstehen ihre Aktion jedoch als explizit gewaltfrei."

Dazu äußert sich der Aktivist, der am Montag vor Gericht steht, selbst: "Durch Klimakrise und Steinkohleabbau im globalen Süden sterben bereits heute Menschen. Mit dem Klimaabkommen von 2014 in Paris hat sich Deutschland verpflichtet, der Klimakrise Einhalt zu gebieten - praktisch passiert aber weiterhin nichts. Wenn die Politik versagt, müssen wir den Wandel selbst in die Hand nehmen. Die Besetzung des GKM war daher wichtig und richtig. Durch abstruse Vorwürfe wie den der versuchten Körperverletzung wird unser legitimes Engagement kriminalisiert. Dabei sollte eher das Versagen der Politik thematisiert werden."

"Erneut auf Anliegen der Menschen aufmerksam machen"

Und weiter lautet die Pressemitteilung: "Die Aktivist:innen wollen am Beispiel von Baden-Württembergs größter CO2-Quelle erneut auf die Anliegen der Menschen im globalen Süden aufmerksam machen. Sie werden versuchen dem Gericht zu beweisen, dass die Steinkohle-Verstromung des GKM einen direkten Anteil an der Erderwärmung hat und die Folgen dessen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen, Fluchtursachen und Rassismus inhaltlich darstellen."

Die Aktivisten informieren über mehrere Solidaritätskundgebungen, die begleitend zum Prozess stattfinden sollen. Zum Start des Prozesses beginnt um 10.00 Uhr eine Kundgebung in Solidarität mit dem Angeklagten vor dem Amtsgericht Mannheim. Am Abend des Prozesstages wird eine Solidaritätsdemonstration um 18 Uhr ebenfalls vor dem Amtsgericht starten. Bei dieser wird es Redebeiträge solidarischer Gruppen über die Problematik des Steinkohleabbaus, das GKM und den Prozess geben.

Update: Montag, 12. April 2021, 08.58 Uhr


Klimaaktivist wegen Hausfriedensbruch am Großkraftwerk vor Gericht

Mannheim. (RNZ/dpa) Für eine Protestaktion am Mannheimer Großkraftwerk im vergangenen Sommer wird ein Mann am Montag (10.30 Uhr) vor dem Amtsgericht zur Rechenschaft gezogen. Er muss sich unter anderem wegen Hausfriedensbruchs verantworten. Ferner legt die Staatsanwaltschaft ihm nach Gerichtsangaben zur Last, eine Nähnadel absichtlich mit der Spitze nach außen in seinen Hosenbund gesteckt zu haben, um einen Polizisten bei einer Durchsuchung zu verletzen.

Der 22-Jährige soll an einem Samstagmorgen Anfang August 2020 mit vier weiteren Klimaschützern maskiert in das umzäunte Gelände des Steinkohlekraftwerks eingedrungen und auf das etwa 20 Meter hohe Dach eines Kohleförderbandes geklettert sein. Die Aktivisten hatten damals mitgeteilt, auf die "desaströsen Folgen" der Steinkohle-Verstromung aufmerksam machen zu wollen. Das Kraftwerk trage dazu bei, Lebens- und Einkommensgrundlage von Menschen in Kolumbien und Russland zu gefährden. Aktivisten hatten den Betrieb des Meilers immer wieder kritisiert und das Großkraftwerk als "Klimakiller" bezeichnet.

Der Betreiber schaltete das Förderband während der Protestaktion ab. Spezialkräfte nahmen die Aktivisten nach etwa fünf Stunden fest. Dass nur ein Mann angeklagt ist, liegt laut einem Gerichtssprecher daran, dass die anderen Vier bislang nicht ermittelt worden seien. Die Staatsanwaltschaft erläuterte, dass sie unter anderem ihre Finger mit Klebstoff so präpariert gehabt hätten, dass keine Fingerabdrücke genommen werden konnten. Untersuchungshaft sei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht verhängt worden, sodass die Verfahren eingestellt wurden. "Eine Wiederaufnahme ist aber jederzeit möglich."

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