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Südwest: 150 Teilnehmer bei Demo gegen Corona-Politik  (Update)

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		Südwest:  150 Teilnehmer bei Demo gegen Corona-Politik  (Update)

Heilbronn/Rastatt. (dpa-lsw) Nach der gerichtlichen Erlaubnis haben am Samstag rund 150 Menschen in Heilbronn gegen die Corona-Politik demonstriert. Die Polizei ließ nach Angaben eines Sprechers nur Leute mit Maske auf das Gelände. Der Protest verlaufe friedlich. Angemeldet war die Veranstaltung für 300 Teilnehmer, also doppelt so viele Menschen. In Rastatt, wo die Justiz ein Demo-Verbot der Behörden gestützt hatte, seien dennoch einzelne Personen unterwegs, sagte eine Sprecherin der Polizei. "Aber die haben wir im Blick."

In Stuttgart hatten sich am Karsamstag rund 15.000 Menschen versammelt - die meisten ohne Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand. Das löste eine Debatte über Verbote solcher Proteste aus.

Heilbronn und Rastatt untersagten am Freitag die geplanten Demos mit Verweis auf den Infektionsschutz. In beiden Fällen wehrten sich die Veranstalter dagegen. Während das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Verbot für Rastatt bekräftigte, kippten die Stuttgarter Richter jenes für die Versammlung der "Querdenker" in Heilbronn. Die Stadt habe das Verbot mit Verstößen bei einer Veranstaltung im Februar begründet, sagte eine Sprecherin. Es seien damals aber gar keine Auflagen gemacht worden, gegen die Demonstranten hätten verstoßen können.

Update: Samstag, 10. April 2021, 15.17 Uhr


Doch "Querdenker"-Demo am Samstag in Heilbronn

Heilbronn. (dpa/lsw) Im Gegensatz zu einem Protest in Rastatt kann eine Versammlung der "Querdenker" in Heilbronn nun doch wie geplant am Samstag stattfinden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das von der Stadt ausgesprochene Verbot am Freitagabend gekippt und die Argumentation der Stadt zurückgewiesen, wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitagabend mitteilte.

Die Stadt habe das Verbot mit Verstößen bei einer "Querdenker"-Veranstaltung im Februar begründet, sagte sie. Es seien damals aber gar keine Auflagen gemacht worden, gegen die die Demonstranten hätten verstoßen können. Außerdem sei das Verhalten des Veranstalters in einem Gespräch mit der Stadtverwaltung kein ausreichender Grund für ein Verbot.

Geplant ist die Heilbronner Versammlung unter dem Motto "Wir stellen uns Faschismus, Extremismus und Hetze in die Quere. Lasst unsere Kinder atmen". Sie wurde von "Querdenken – 713" angemeldet. Die Veranstalter erwarten 300 Teilnehmer.

Der Beschluss des Stuttgarter Verwaltungsgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Stadt könnte noch den Verwaltungsgerichtshof anrufen.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte am Freitagabend dagegen bei einem Eilantrag gegen ein Protestverbot in Rastatt anders entschieden. Dort bleibt eine ebenfalls für Samstag angemeldete Demonstration untersagt.

Update: Freitag, 9. April 2021, 19.49 Uhr


Mehrere Städte verbieten "Querdenker"-Demo

Speyer/Heilbronn/Rastatt. (RNZ/dpa/lyd) Die Stadtverwaltung Speyer informierte am Donnerstag, dass die Versammlungsbehörde die für Samstag angemeldete Versammlung auf dem Speyerer Domplatz unter dem Motto "Sans haine, sans armes, sans violence" (zu deutsch: Ohne Hass, ohne Waffen, ohne Gewalt) nach eingehender Prüfung untersagt hat. 66 Personen hätten sich laut Anmeldung dort versammeln sollen, so die Stadt.

Mit Blick auf das Infektionsgeschehen, die hohe und weiterhin deutlich über dem Landesschnitt liegende Inzidenz von 142,4, steigende Patientenzahlen in den Speyerer Krankenhäusern sowie die weite Verbreitung der Virusmutation B.1.1.7. im Stadtgebiet sei die Durchführung einer solchen Veranstaltung aktuell nicht vertretbar.

"Selbstverständlich sind wir uns der hohen Bedeutung des Rechts auf Versammlungsfreiheit bewusst", sagt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Wie wichtig eine genaue Abwägung sei, zeige sich dadurch, dass die Ausübung der Versammlungsfreiheit mit der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung einem grundsätzlichen präventiven Verbot unterworfen wurde, so Seiler weiter. Eine mögliche Erlaubniserteilung liege im Ermessen der Verwaltung.

"Der Schutz von Leib und Leben einer breiten Bevölkerung ist ein herausragendes verfassungsrechtliches Schutzgut, das in diesem besonderen Fall über das Recht auf Versammlungsfreiheit zu stellen ist. Ein Verbot der Versammlung ist daher das einzig wirksame Mittel, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verhindern. Das zeigen sowohl unsere Erfahrungen, als auch die anderer Städte."

So habe es vor allem Zweifel über die Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter gegeben: "Die Versammlungsleitung ist bei einer Versammlung in Pandemiezeiten dafür verantwortlich, alles in ihrer Macht Stehende dafür zu tun, die Virusausbreitung wirksam einzudämmen", sagt Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann. Schon im Rahmen und im Nachgang des Kooperationsgespräches habe sich aber gezeigt, dass die Versammlungsleitung nur ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein diesbezüglich an den Tag lege: "Es wurde weder das zwingend notwendige Hygienekonzept eingereicht, noch wurden konkrete Aussagen dazu getroffen, wie die grundlegendsten Schutzmaßnahmen wie Abstandsgebot und Maskenpflicht durchgesetzt werden sollen", so Münch-Weinmann weiter.

Da eine öffentliche Versammlung an prominenter Stelle im Stadtgebiet durchgeführt werden sollte, könnte durch die Versammlungsleitung weder sichergestellt noch verhindert werden, dass sich weitere Personen der Versammlung anschließen. Die angemeldete Teilnehmerzahl von 66 Personen könnte daher deutlich nach oben variieren.

Demnach handele es sich bei den Teilnehmern nicht um einen abgrenzbaren Personenkreis. Dies mache eine anschließende Kontaktnachverfolgung nahezu unmöglich. Für die Beurteilung der epidemiologischen Vertretbarkeit sei zudem mit Gegendemonstranten zu rechnen.

Auch Rastatt verbietet Anti-Corona-Demo am Samstag

Die Behörden haben eine für Samstag in Rastatt geplante Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen untersagt. Von der als "Großdemo" mit rund 1000 Teilnehmern angekündigten Veranstaltung gehe eine erhebliche infektiologische Gefahr für die Bevölkerung aus, erklärte das Landratsamt am Freitag. "Der Untertitel der Demonstration "Zeig dein Gesicht für die Grundrechte" impliziere, dass sich die Teilnehmer bewusst ohne Maske versammeln wollen." Dies widerspreche aber den Maßgaben zur Eindämmung der Pandemie.

Zudem sei damit zu rechnen, dass auch Menschen aus anderen Regionen zu der Versammlung unter dem Titel "Gegen Maskenpflicht, Tests, Impfungen und Einschränkungen der Grundrechte, für Selbstbestimmung!" oder möglichen Gegenveranstaltungen gekommen wären. "Dies würde das ohnehin bereits diffuse Infektionsgeschehen im Landkreis Rastatt, und speziell in der Stadt Rastatt, noch unkontrollierbarer machen", hieß es. Das Gesundheitsamt habe das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit ausführlich gegen den Infektionsschutz abgewogen mit dem Ergebnis: "Zusammengefasst fällt die Ermessensentscheidung zugunsten des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus."

Heilbronn untersagt Kundgebung der "Querdenken"-Bewegung 

Auch Heilbronn hat mit Blick auf die Corona-Pandemie eine für Samstag geplante Kundgebung der "Querdenken"-Bewegung gegen die Corona-Maßnahmen verboten. In Stuttgart hatten sich am Karsamstag rund 15.000 Menschen größtenteils ohne Masken und Mindestabstand versammelt. Das hatte eine erneute Debatte über das Verbot solcher Veranstaltungen angesichts hoher Infektionszahlen entfacht.

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