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Messerangriff in Heidelberg-Rohrbach: Blutüberströmtes Opfer wollte Polizei nicht hereinlassen

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		Messerangriff in Heidelberg-Rohrbach:  Blutüberströmtes Opfer wollte Polizei nicht hereinlassen

Von Jonas Labrenz

Heidelberg. Mit einem Fleischklopfer und einem Messer soll er versucht haben, seinen Drogendealer zu töten: Der 39-jährige Alexander B. muss sich seit Montag vor der Schwurgerichtskammer des Heidelberger Landgerichts wegen versuchten Mordes verantworten. Die Tat hatte im September 2020 für großes Aufsehen im Stadtteil Rohrbach – Tatort war die Straße "Kühler Grund" – und darüber hinaus gesorgt, weil der Täter zunächst nicht identifiziert und neun Tage lang nicht festgenommen werden konnte. Darüber hinaus war das Tatmotiv unklar. Die Situation in der Stadt war damals auch deshalb angespannt, weil kurz zuvor eine Joggerin am Leinpfad brutal angegriffen worden war. Auch hier fehlte eine Zeit lang von dem Täter jede Spur.

Nachdem in dem Prozess am Montag die Nachbarn ausgesagt hatten, berichteten am Dienstag Polizisten von den Ermittlungen. Als die Beamten am Tatort eintrafen, verwehrte ihnen das blutüberströmte Opfer den Zugang zur Wohnung. "Die Kollegen trafen auf einen wenig kooperativen Geschädigten", sagte ein Kriminalbeamter. Erst mit einem Durchsuchungsbeschluss kamen sie rein. Im Hausflur fanden sie ein blutbeschmiertes Klappmesser mit der Gravur "Alex" und einen Fleischklopfer, in der Wohnung einen Rucksack mit Marihuana, rund 23.000 Euro mutmaßliches Dealgeld und zwei Schusswaffen samt Munition. Und es gab dort eine Telefonliste, auf der ebenfalls ein "Alex" aufgeführt war.

Auch im Krankenhaus und später im Gewahrsam im Revier Mitte war der Geschädigte nicht kooperativer. "Er hat Zeug durch die Gegend geworfen und einen Urinbeutel ausgeleert", erzählte ein Beamter, der ihn in der Klinik bewacht hatte. Die Zelle im Revier setzte der Geschädigte später unter Wasser. Das Opfer erzählte zwar von der Tat: Sie hätten auf dem Sofa gesessen, dann habe der Angreifer ihn plötzlich mit einem mitgebrachten Fleischklopfer auf den Kopf geschlagen. Mit dem Messer habe er ihm dann draußen mehrmals in den Hals geschnitten. Doch nach dem Täter gefragt, "sagte er uns, er sei keine Ratte, er werde niemanden verraten", so einer der Ermittler vor Gericht. Das Opfer habe erklärt: Die Polizei sei doch in der Wohnung gewesen und könne "eins und eins zusammenzählen".

Nachdem die Fahndung – es kreisten sogar Hubschrauber über den Stadtteilen Kirchheim, Rohrbach und Emmertsgrund – anfänglich keine Ergebnisse geliefert hatte, kamen die Ermittler schließlich über die Telefonnummer im Verzeichnis des Geschädigten auf die Identität des Angeklagten. In seiner Wohnung in Oftersheim tauchten die Beamten am 16. September auf – eine Woche nach der Tat. Alexander B. war allerdings nicht daheim. Die Polizisten durchsuchten seine Wohnung und fanden etwas Marihuana und zwei Mobiltelefone. Die Verbindungsdaten zeigten, dass die beiden Männer sich kannten und auch am Tattag miteinander telefoniert hatten. Es sei ein anfangs "lockerer Kontakt" gewesen, "der sich Ende August aber intensiviert hat". Einen Tag später erklärte das Opfer über seinen Anwalt dann auch, dass es sich bei dem Täter um Alexander B. handeln soll.

Festgenommen wurde er am 17. September nach der Rückkehr in seine Wohnung. Zuvor hatte er sich vermutlich in den Niederlanden versteckt. An diesem Freitag will die Schwurgerichtskammer das Urteil verkünden.

Update: Donnerstag, 25. Februar 2021, 20.01 Uhr


Von Jonas Labrenz

Heidelberg. Im Streit um Drogen soll der 39-jährige Alexander B. mit einem Fleischklopfer auf den Kopf eines Dealers eingeschlagen und ihn mit einem Messer mehrmals in den Hals gestochen haben. Das gleichaltrige Opfer überlebte, Alexander B. muss sich seit Montag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten. Oberstaatsanwalt Florian Pistor wirft dem Angeklagten versuchten Mord und besonders schweren Raub vor. Er habe den Mann töten wollen, um so an die Drogen zu gelangen.

Alexander B. äußerte sich weder zum Vorwurf noch zu seiner Biografie. Auch das 39-jährige Opfer äußerte sich vor Gericht nicht zum Tattag, "weil ich mich sonst selbst belasten würde". Das alles sei im Rahmen einer Auseinandersetzung um Drogen passiert. Nicht einmal auf die Frage von Pistor, ob es sich bei dem Angeklagten um den Angreifer handelte, antwortete der Zeuge. Er schilderte nur seine Verletzungen: Er sei zweimal in den Nacken gestochen worden: "Einmal über der Wirbelsäule und daneben." Außerdem am Kinn. Dazu die Wunde am Kopf. "Es ist alles gut verheilt."

Laut Staatsanwaltschaft war Alexander B. vor dem Tattag – dem 9. September 2020 – mit dem Opfer in Streit um Drogen geraten. B. habe sich dann entschlossen, sich das Rauschgift gewaltsam zu holen "und bei Gegenwehr zu töten", so Pistor. Zur Mittagszeit sei B. mit einem Fleischklopfer und einem zehn Zentimeter langen Klappmesser bewaffnet vor der Tür des Opfers aufgetaucht und habe ihm neben einer offenen Rissquetschwunde am Kopf noch drei gut ein Zentimeter lange Schnitte am Hals zugefügt. Das Opfer habe sich zur Wehr gesetzt, indem es Alexander B. ein Auge eingedrückt habe, so Pistor weiter. Der Angeklagte sei dann in die Wohnung gegangen, um nach Drogen zu suchen und mit einem Beutel mit einer weißen Substanz – mutmaßlich Amphetamin – wieder herausgekommen. Das Opfer habe versucht, Alexander B. zu stellen. Nach einer Rangelei konnte der allerdings fliehen.

Die Nachbarn haben den Tattag noch gut in Erinnerung. Ein Mann sei aus einem Taxi gestiegen, "auffällig dunkel gekleidet", so die Nachbarin von gegenüber. "Ich habe sein Gesicht nicht gesehen." Schnellen Schrittes sei er dann ins Haus. "Ich habe Schreie gehört und einen Knall, wie wenn etwas kaputt gegangen ist", dann Hilfeschreie. Sie sei dorthin gelaufen, das Opfer habe im Garten gelegen. "Ich habe Blut gesehen", erinnert sich die Zeugin. "Auf keinen Fall" solle sie die Polizei oder einen Krankenwagen rufen, habe ihr das Opfer gesagt. "Der Täter ist noch drinnen." Sie sei dann wieder in ihr Haus gegangen, habe kurz darauf den dunkel gekleideten Mann flüchten gesehen.

Auch die Nachbarn aus dem Haus des Opfers wurden als Zeugen vernommen. Sie berichteten noch von einer Rangelei im Garten. Das Opfer sei wieder in die Wohnung zu dem Täter gegangen und habe dann wieder draußen mit ihm gekämpft. Die Nachbarn hätten sich in ihren eigenen Wohnungen in Sicherheit gebracht. Ob sie geahnt hätten, dass das Opfer in kriminelle Machenschaften verwickelt sei, wollte Staatsanwalt Pistor von ihnen wissen. Der Mann war – nachdem mehrere Nachbarn die Polizei gerufen hatten – noch vor dem Täter in Untersuchungshaft gekommen.

Ende Januar wurde er verurteilt, allerdings hat er Rechtsmittel eingelegt und das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Opfer habe oft Besuch bekommen, erzählten die Nachbarn. Häufig seien die Männer aber nur kurz geblieben und da hätten sie sich schon einen Reim drauf gemacht. "Dass es dabei nicht ums Kartentauschen ging, war uns schon klar", sagte die Nachbarin von gegenüber. Der Prozess wird fortgesetzt.

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