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Neckargemünd: Schneeschippen in der Ausgangssperre nur mit dem Hund?

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		Neckargemünd:  Schneeschippen in der Ausgangssperre nur mit dem Hund?

Von Christoph Moll

Wer in Baden-Württemberg noch nach 20 Uhr sein Grundstück verlassen will, braucht dafür einen triftigen Grund. Das ist seit Wochen so und das wird auch wohl noch Wochen so bleiben. Aber was sind eigentlich triftige Gründe?

Dazu zählen bekanntlich unter anderem die Ausübung des Berufs, Arztbesuche, der Besuch des Partners und die Versorgung von Tieren, also etwa das Gassigehen mit dem Hund. Aber was ist eigentlich mit Schneeräumen?

In Neckargemünd beispielsweise gilt, dass Gehwege werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr, und bis 21 Uhr geräumt und gestreut werden müssen. 21 Uhr? Befreit dann die Ausgangssperre von der Pflicht zum Schneeräumen ab 20 Uhr? Und begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man es trotzdem tut?

Genau das wollte ein findiger Neckargemünder von der Stadt wissen. Diese riet zunächst mit einem Augenzwinkern dazu, einfach den Hund zum Schneeschippen mitzunehmen. Und dann im Ernst: "Zum Aufrechterhalten der Sicherheit ist das Räumen nach 20 Uhr zulässig." Dabei müsse aber Abstand zu ebenfalls räumenden Nachbarn gehalten werden. Es muss also gemacht werden. Schade. Wäre ja auch zu schön gewesen ...

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