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Konzertveranstalter vor Gericht: Matthias Hoffmann in Abwesenheit verurteilt

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		Konzertveranstalter vor Gericht:  Matthias Hoffmann in Abwesenheit verurteilt

Von Alexander Albrecht

Lampertheim. Über diese Post wird sich Matthias Hoffmann nicht freuen. In den kommenden Tagen geht dem tief gefallenen Konzertveranstalter ein Strafbefehl zu. Hoffmann wird darin eine elfmonatige Freiheitsstrafe aufgebrummt, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Daneben muss er entweder 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten oder eine Geldauflage in Höhe von 3600 Euro zahlen. Und es werden 18.000 Euro bei ihm eingezogen – eine Art Schadenersatz gegenüber seinem früheren Vermieter. Das hat jetzt der Lampertheimer Amtsgerichtsdirektor Lothar Schwarz auf RNZ-Anfrage mitgeteilt.

Eigentlich sollte das südhessische Gericht am vergangenen Dienstag gegen den Erfinder der "Drei Tenöre" verhandeln. Der Termin war zuvor bereits zweimal vertagt worden. Hoffmann legte ein ärztliches Attest vor und wollte den Prozess erneut verschieben lassen. Hintergrund sind seine gesundheitlichen Probleme, die auch bei einem parallel laufenden Verfahren vor dem Mannheimer Landgericht eine Rolle spielen. Dem 69-Jährigen ist Ende Oktober in der Heidelberger Uniklinik ein Herzschrittmacher eingesetzt worden. Nun habe aber das in Lampertheim eingereichte Attest der zuständigen Richterin nicht ausgereicht, um Hoffmann zu bescheinigen, verhandlungsunfähig zu sein, wie Schwarz sagte. Zudem wohne der Rentner regelmäßig und bei gleichzeitiger ambulanter Herz-Reha in Ludwigshafen dem Prozess in Mannheim bei.

Also wollte die Richterin am Dienstag verhandeln. In der Sache geht es um Betrug, Urkundenfälschung und Sachbeschädigung. Laut Anklage hatten Hoffmann und seine Frau Faiza am 22. Mai 2019 einen Mietvertrag für ein generalsaniertes und technisch hochwertig ausgestattetes Haus an der hessischen Bergstraße unterschrieben. 3000 Euro inklusive Nebenkosten sollte das Paar monatlich zahlen.

Als Sicherheiten legte Hoffmann dem Maklerbüro mehrere Dokumente vor: zwei Schreiben einer Heidelberger Anwalts- und Steuerkanzlei über die Solvenz der Ehegatten und ein Schufa-Eintrag. Alles gefälscht, wie sich später herausstellte.

Hoffmann überwies nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwar die Mietkaution und die erste Grundmiete sowie jene für den August ohne Nebenkosten. Die Zahlungen für Juni und Juli blieb er dagegen schuldig. Hier haben sich die Parteien zivilrechtlich geeinigt. Hoffmann soll darüber hinaus aber auch noch einen Schaden selbst verursacht haben, um seine Miete zu mindern.

Viel Stoff also für die Verhandlung. Doch weder Hoffmann noch sein Verteidiger tauchten am Dienstag auf. Nach der Strafprozessordnung ist es in diesem Fall möglich, dass die Staatsanwaltschaft einen Antrag stellt, dem das Gericht folgen kann – wie nun in Lampertheim geschehen. Hoffmann habe nach der Zustellung des Strafbefehls zwei Wochen Zeit, um gegen das Urteil Einspruch einzulegen, erklärte Schwarz.

Sollte er dies tun, würde das Amtsgericht einen weiteren Termin festsetzen. Komme der Ex-Konzertveranstalter erneut nicht, werde der Strafbefehl rechtskräftig, so der Direktor des Amtsgerichts. Eine Freiheitsstrafe würde in die Gesamtstrafe in Mannheim einfließen, wie Schwarz betonte, "aber nicht eins zu eins". Auch bei dem Verfahren vor der Großen Wirtschaftskammer des Landgerichts hatte Hoffmann versucht, sich als nicht verhandlungsfähig erklären zu lassen. Das lehnten die Richter jedoch nach der Befragung des behandelnden Kardiologen ab.

Hoffmann muss sich in diesem Verfahren wegen Insolvenzverschleppung verteidigen. Er soll als "faktischer Geschäftsführer" der "Afrika! Zirkus & Veranstaltungs GmbH & Co. KG" mit Sitz in Mannheim 1,5 Millionen Euro zu Unrecht abgezweigt haben, um damit private Schulden und Verbindlichkeiten von weiteren eigenen Firmen zu bezahlen. Dabei war das Unternehmen, das die spektakulären "Afrika! Afrika!"-Shows produzierte, pleite.

Die Verteidigung lenkt die Vorwürfe auf die "offizielle" Geschäftsführerin, Hoffmanns Frau Faiza. Während der frühere Pressesprecher und die Insolvenzverwalterin der "Afrika"-Gesellschaft die Anklagevorwürfe stützten, hat ein als Zeuge (!) geladener, für die Staatsanwaltschaft tätiger Wirtschaftsreferent bei seinen Recherchen keine Hinweise darauf gefunden, dass Matthias Hoffmann im Hintergrund die Fäden gezogen hat.

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