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Neue Corona-Regeln: Schwetzingen erlässt Maskenpflicht im Zentrum

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		Neue Corona-Regeln:  Schwetzingen erlässt Maskenpflicht im Zentrum

Von Anna Manceron

Schwetzingen. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Stadt Schwetzingen eine Maskenpflicht für einzelne Bereiche im öffentlichen Raum eingeführt. Die neuen Regeln gelten seit ab Samstag und beziehen sich auf die Fußgängerzone in der Mannheimer Straße, den Schlossplatz und den Wochenmarkt auf den Kleinen Planken. Dort müssen Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren zu bestimmten Zeiten eine Maske tragen.

In der Fußgängerzone in der Mannheimer Straße – zwischen Carl-Theodor-Straße sowie Dreikönigstraße und Heidelberger Straße – gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung werktags von 10 bis 18 Uhr. Auf dem Schlossplatz muss man ab sofort donnerstags und freitags von 18 bis 23 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 23 Uhr eine Maske tragen. Die Regel gilt außerdem für den Wochenmarkt auf den Kleinen Planken, der mittwochs und samstags von 8 bis 14 Uhr stattfindet.

Mit diesen verschärften Regeln reagiert die Stadt auf die neue Corona-Verordnung der Landesregierung, die seit Montag, 19. Oktober, gilt. Demnach herrscht in ganz Baden-Württemberg eine Maskenpflicht für stark frequentierte Plätze wie Fußgängerzonen und Marktplätze, wenn man dort einen Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten kann. In Schwetzingen trifft das laut der Stadtverwaltung auf den Wochenmarkt, die Fußgängerzone, die Gastronomiebereiche am Schlossplatz und den Eingang zum Schlossgarten zu.

Doch selbst dort gibt es ein paar Ausnahmen. Von der Maskenpflicht ausgenommen ist, wer im bestuhlten Außenbereich vor einem Café oder Restaurant sitzt. Auch auf öffentlichen Sitzbänken muss man keine Maske tragen, solange man den Mindestabstand von 1,5 Metern einhält. Radfahrer und Jogger sind ebenfalls von dieser Pflicht befreit.

Als Mund- und Nasenbedeckung seien auch Schals und Tücher zulässig, erklärt der Leiter des städtischen Ordnungsamts, Pascal Seidel. "Wichtig ist, dass der Stoff sowohl die Nase als auch den Mund komplett abdeckt", betont er. "Was nicht geht, sind durchsichtige Visiere aus Plastik, die man an der Stirn anbringt. Sie fangen die Aerosole beim Ausatmen nicht ausreichend ab."

In den nächsten Tagen werden Polizei und Gemeindevollzugsdienst stichprobenartig kontrollieren, ob sich die Schwetzinger an die neuen Regeln halten. "Wir wollen aber nicht sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen", sagt Seidel. Deshalb beschränken sich die Ordnungshüter in der Anfangszeit vor allem darauf, die Bürger auf die neuen Regeln hinzuweisen. Bei uneinsichtigem Verhalten und nach einer gewissen Karenzzeit werde man jedoch auch Bußgelder verhängen. "Der Bußgeldrahmen liegt zwischen 50 und 250 Euro", erklärt Seidel. In der Regel liege der Bußgeldbetrag bei 70 Euro. "Wenn jemand aber mehrfach gegen die Maskenpflicht verstößt, kann man diese Summe anheben", so der Ordnungsamtsleiter.

Dass die Maskenpflicht an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen Zeiten gilt, mögen Manche als verwirrend empfinden. "Aber wir müssen verhältnismäßig handeln und können nicht einfach eine Maskenpflicht für die ganze Innenstadt erlassen", sagt Seidel. "Die hätte vor keinem Gericht Bestand, weil sie nicht notwendig ist." Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Schwetzingen gilt bis zum 30. November. Bis dahin wollen die Verantwortlichen die weitere Entwicklung anhand der Infektionszahlen stetig überprüfen. "Ob die neuen Maßnahmen greifen, wird man vermutlich ohnehin erst in zwei bis drei Wochen sehen", meint Seidel. Derzeit zählt das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises in den beiden Großen Kreisstädten Schwetzingen und Hockenheim je fünf aktive Corona-Fälle.

Anders als in Schwetzingen, Heidelberg oder Mannheim gilt in Hockenheim bislang noch keine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. "Das liegt daran, dass in Hockenheim derzeit kein Bereich als Fußgängerzone ausgewiesen ist – auch nicht die Karlsruher Straße", erklärt Rathaussprecher Christian Stalf. Deshalb gibt es in der Rennstadt auch noch keine neue Allgemeinverfügung. "Sollten die Infektionszahlen weiter ansteigen, können wir uns das aber perspektivisch vorstellen", sagt Stalf. Zum Beispiel mit Sperrzeiten für die Gastronomie oder strengeren Regeln für den Alkoholausschank.

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