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Heidelberg: Einige Wieblinger erhielten ungewollt Einblick in das Grundbuch

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		Heidelberg:  Einige Wieblinger erhielten ungewollt Einblick in das Grundbuch

Von Philipp Neumayr

Heidelberg. Die Einsicht in das Grundbuch ist gesetzlich eingeschränkt. Nur mit "berechtigtem Interesse" erhält man Einblick. Dieses Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger. Mehrere Bewohner und Bewohnerinnen des Stadtteils Wieblingen konnten nun allerdings auch ohne solch "berechtigtes Interesse" und ganz unfreiwillig eigentlich geschützte Informationen einsehen.

Viele Gebäude im Wieblinger Ortskern wurden noch vor dem Jahr 1920 errichtet und entsprechen nicht mehr den heutigen energetischen und baulichen Standards. Die Stadt hat daher ein Sanierungsverfahren angestoßen mit dem Ziel, "die charakteristischen städtebaulichen Qualitäten zu erhalten", wie es in einer offiziellen Information zu dem Projekt heißt. Das Sanierungsgebiet ist rund 29 Hektar groß und liegt zwischen Kappesgärten, Neckarauer Straße, Edinger Straße, Adlerstraße, Neckarhamm und Hermann-Treiber-Straße. Die Pläne umfassen laut Stadt ausschließlich Gebäude, viele davon in privater Hand.

Das Grundbuchamt hatte Anfang September einen Brief an diejenigen Eigentümer verschickt, die von der geplanten Sanierung betroffen sind. Dieser Brief, der auch der RNZ vorliegt, informierte die Empfänger über eine sogenannte Eintragungsbekanntmachung. Denn nach deutschem Baurecht muss das Grundbuchamt mit einem Vermerk in das Grundbuch auf die Lage eines Grundstücks in einem Sanierungsgebiet hinweisen. Das Problem: In diesem Fall wurde nicht nur der jeweilige Eigentümer über den Eintrag unterrichtet, sondern es wurden auch die Namen weiterer Eigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes aufgelistet. Die Adressaten konnten also unberechtigterweise sehen, wer in Wieblingen Eigentum besitzt.

Bei dem Vorfall handele es sich um einen "Bearbeitungsfehler", sagt Carla Köhler, Pressesprecherin des Amtsgerichts Mannheim, an dem das Grundbuchamt angesiedelt ist. Dieser Fehler habe sich "bedauerlicherweise" bei der Eintragung von Sanierungsvermerken ereignet. Infolgedessen seien Eigentümerinformationen "in geringem Umfang" an die Adressaten weitergegeben worden. Zwischen 400 und 600 Menschen seien insgesamt über das Sanierungsverfahren informiert worden, erklärt Köhler auf Nachfrage. Doch nicht alle Adressaten hätten die sensiblen Informationen erhalten.

Aus Effizienzgründen erfolge die Abarbeitung solcher Masseneintragungen wie in dem vorliegenden Fall in der Regel blockweise, für jeweils zehn bis 25 Grundstücke pro Bearbeitungsvorgang, erklärt Köhler. "Nur die Eigentümer, die in einem Bearbeitungsvorgang zusammengefasst waren, erhielten Kenntnis von den jeweils auch ihrem Vorgang zugeordneten Eigentümern."

Normalerweise, erklärt die Pressesprecherin, sollte jeder betroffene Eigentümer ausschließlich die Information in Bezug auf seine persönliche Grundbuchnummer erhalten – und nicht auch die Namen und Grundbuchblattnummern der anderen Eigentümer, die Teil des Sanierungsverfahrens sind.

Eine Eigentümerin, die einen dieser Briefe erhalten hatte, beschwerte sich nach RNZ-Informationen anschließend bei dem entsprechenden Rechtspfleger. Dieser habe das Problem allerdings nicht verstanden und argumentiert, mit der angehängten Liste an Grundbuch-Eintragungen sei Papier gespart worden. Amtsgerichts-Sprecherin Köhler bestätigt nach Rücksprache mit dem Rechtspfleger, dass dieses Gespräch stattfand. Die angebliche Argumentation des Rechtspflegers kann sie aber nicht bestätigen, schließlich habe dieser Vorgang nicht zur Einsparung von Papier geführt, im Gegenteil, dadurch sei noch mehr Papier als nötig verschickt worden. Vermutlich, so die Sprecherin, sei es bei dem Gespräch zu einem Missverständnis gekommen.

Mittlerweile haben sich das Grundbuchamt und der verantwortliche Rechtspfleger bei der Eigentümerin brieflich entschuldigt. Und Pressesprecherin Köhler verspricht: "Das Grundbuchamt Mannheim hat diesen Vorfall bereits zum Anlass genommen, die internen Abläufe zu überprüfen, um Vorfälle dieser Art zuverlässig auszuschließen."

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