Fußball
News melden
Nachrichten

Falsche Polizisten: "Ich kann es noch immer nicht fassen, dass ich so etwas getan habe"

0 1

		Falsche Polizisten:

Von Peter Wiest

Heidelberg. Sie haben Geständnisse abgelegt, und sie bereuen ihre Taten. Sie haben sich aktiv beteiligt an der Suche nach den Drahtziehern und Haupttätern, und nicht zuletzt sind sie bisher noch nicht vorbestraft gewesen. Es gibt somit Einiges, was für die beiden Angeklagten im Prozess um "falsche Polizisten-Tricks" vor dem Heidelberger Landgericht spricht, in dem der 27-jährigen Maria P. und dem 25-jährigen Adem D. vorgeworfen wird, ältere und teilweise hilflose Menschen mit noch unbekannten Drahtziehern um große Teile ihrer Ersparnisse beziehungsweise ihres Vermögens gebracht zu haben. Aufgrund der Faktenlage waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung weitgehend einig in der Einordnung der Taten – sahen jedoch teilweise unterschiedliche Sachlagen, was deren juristische Einstufung betrifft. So kamen sie in ihren Plädoyers zu unterschiedlichen Forderungen, was das Strafmaß anbelangt.

Sowohl Adem D. als auch Maria P. würden das, was sie getan haben, gerne ungeschehen machen und entschuldigten sich dafür am Dienstag bei ihren Opfern. "Ich hatte jetzt sechs Monate Zeit, darüber nachzudenken, und ich bereue es. Es tut mir leid, und ich hoffe, dass so etwas nicht mehr vorkommt", sagte der in Lampertheim lebende 25-Jährige. Die zuletzt in Künzelsau wohnende Maria P. entschuldigte sich "für die schlimme Tat, die ich begangen habe – ich kann es noch immer nicht fassen, dass ich so etwas getan habe".

Eine 83-jährige, allein lebende Frau in Leimen hat es ihr Vermögen gekostet. In deren Wohnung sollte Maria P. als Kurierin einen Korb mit Bargeld sowie Wertgegenständen abholen. Sie war von Tätern beauftragt worden, welche die ältere Dame am Telefon dazu gebracht hatten, ihr Schließfach aufzulösen. Die Hintermänner hatten dabei gegenüber der Seniorin angegeben, Polizisten zu sein. Einbrecher würden einen Raubanschlag bei ihr planen, und auch Bankmitarbeiter seien darin verwickelt. Auf fast 230.000 Euro bezifferte sich der Wert des Korbinhalts: 67.000 Euro in bar, Goldbarren im Wert von rund 102.000 Euro, Münzen im Wert von über 55.000 Euro sowie rund 6000 Euro teurer Schmuck, wie eine Sachverständige für Edelsteine und Schmuck detailliert erläuterte.

All dies nahm die Angeklagte an sich, nachdem es die 83-Jährige nicht freiwillig herausgeben wollte, und brachte es mit einem Mittäter zu Adem D., der es weiterleitete. Der Lampertheimer hat dies ebenso gestanden wie zwei andere Taten, bei denen er in Roßdorf bei Darmstadt und in Mannheim als Kurier beziehungsweise auch "Logistiker", wie es hieß, von älteren Damen hinterlegte Geldbeträge in Höhe von 31.000 Euro beziehungsweise über 10.000 Euro abholte und weitergab.

Beide legten Geständnisse ab

Für Staatsanwältin Kristina Tischner erfüllt dies bei Adem D. den Tatbestand des gemeinsam begangenen Bandenbetrugs in zwei Fällen sowie des versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in einem Fall. Für den Angeklagten spreche sein Geständnis sowie die Bereitschaft, bei der Aufklärung mitzuwirken. Andererseits zeugten die Taten von "einer perfiden Masche", sowie die zumindest im Leimener Fall "extrem hohe Schadenssumme". Deshalb beantragte sie für D. eine Gefängnisstrafe von vier Jahren. Für Maria P. forderte die Staatsanwältin Haft von zwei Jahren und drei Monaten, wobei zu deren Gunsten ihr frühzeitiges Geständnis, ihre Hilfsbereitschaft bei der Aufklärung sowie die Tatsache zu sehen sei, dass sie "bei dem Ganzen doch eine sehr untergeordnete Rolle spielte". Andererseits habe die Angeklagte aber auch "kriminelle Energie bewiesen".

Ein Strafmaß von drei Jahren und drei Monaten Haft halten die Verteidiger von Adem D. für ihren Mandanten für angemessen. Immerhin habe dieser die Taten eingeräumt, übernehme die Verantwortung dafür und habe Aufklärungsarbeit betrieben, sagten sie. Andererseits seien die Taten durchaus "heftig" gewesen und hätten das Sicherheitsbewusstsein der Bevölkerung erschüttert, so dass eine angemessene Bestrafung gerechtfertigt sei.

Für Maria P. sollte nach Auffassung ihrer Verteidiger eine Bewährungsstrafe verhängt werden, zumal sie eine positive Sozialprognose habe. Sie sei eindeutig kein Mitglied der Bande gewesen, welche die Taten plante und ausführte. Insofern sei auch kein Tatbestand des versuchten Betrugs zu erkennen; lediglich der Vorwurf des Diebstahls sei gerechtfertigt.

Das Urteil im Strafprozess wird der Vorsitzende Richter Markus Krummer am Donnerstag verkünden.

Загрузка...

Comments

Комментарии для сайта Cackle
Загрузка...

More news:

Read on Sportsweek.org:

Andere Sportarten

Sponsored