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Grünen-Rat-Beschwerde: Doch Rechtsverstoß von Wieslocher OB

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		Grünen-Rat-Beschwerde:  Doch Rechtsverstoß von Wieslocher OB

Von Hans-Dieter Siegfried

Wiesloch. Als Erfolg bezeichnet der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Wieslocher Gemeinderat, Dr. Gerhard Veits, die jetzt erfolgte Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu seiner Beschwerde gegen Oberbürgermeister Dirk Elkemann.

Der OB hatte eine Aussage von Veits aus einer nicht öffentlichen Beratung in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zitiert. Zunächst hatte das Regierungspräsidium ohne Prüfung mitgeteilt, dass kein persönliches Fehlverhalten zu erkennen sei. Nach einer Neubewertung heißt es, dass nun doch eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und damit ein Rechtsverstoß vorliege. Konsequenzen hat das für Elkemann aber nicht.

In seiner Presseerklärung betont Gerhard Veits: "Meine Schilderung der Vorgänge hat sich als vollumfänglich richtig erwiesen. Das Regierungspräsidium hat festgestellt, dass Elkemann mich aus nichtöffentlicher Sitzung zitiert hat und meine Äußerung sich nur auf einen konkreten Sachverhalt bezogen hat." Elkemann habe den Vorgang in seiner Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium eingeräumt – "im Gegensatz zu seinen öffentlichen Verlautbarungen", fügt Veits in seiner Erklärung hinzu.

Die Behörde komme nun nach der Prüfung zu einem anderen Ergebnis als zunächst und habe seine erste Bewertung zurückgenommen, heißt es. Es war dabei um Veits’ Aussage gegangen, er vertraue der Verwaltung bei einem bestimmten Sachverhalt nicht.

In der jetzt erfolgten Stellungnahme des Regierungspräsidiums wurde den Beteiligten mitgeteilt, die veränderte rechtliche Wertung des Verhaltens von OB Elkemann führe nicht zur Ergreifung weiterer aufsichtsrechtlicher Maßnahmen. Maßstab für das Ergreifen weiterer Maßnahmen sei das Vorliegen eines "nicht unerheblichen Fehlverhaltens". Als solches könne allerdings Elkemanns Zitieren dieser nichtöffentlichen Aussage nicht bewertet werden.

"Dass nur die Einmaligkeit des Verstoßes ihn, Elkemann, vor weiteren Konsequenzen bewahrt, bedauere ich", teilt Veits mit. "Es ist aber auch so ein klarer Schuss vor den Bug." Allerdings hatte sich Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder nicht explizit zur "Einmaligkeit" geäußert, sondern die "Erheblichkeit" dieses "situativen Fehlverhaltens" Elkemanns bewertet.

Bereits vor einigen Monaten hatte Veits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Elkemann wegen Bruchs seiner Verschwiegenheitspflicht eingereicht. In einem ersten Schritt, so Veits in seiner Presseerklärung, habe das Regierungspräsidium kein persönliches Fehlverhalten des Oberbürgermeisters erkennen können. "Ich hatte daraufhin angekündigt, dies so nicht hinzunehmen und weitere rechtliche wie politische Schritte zu ergreifen. Damit hatte ich Erfolg".

Die Prüfung und eine Neubewertung seien durchgeführt, Akten eingesehen, Audio-Dateien abgehört worden und Elkemann habe eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Als "einen Erfolg meiner Hartnäckigkeit" bezeichnete Veits die "zweifelsfreie Feststellung des Sachverhaltes, die Feststellung eines Rechtsverstoßes und die Verletzung der Amtspflichten" durch den OB. "Ich fordere daher den Oberbürgermeister auf, seine Dienstpflichten ab sofort korrekt einzuhalten und keine weiteren Rechtsverstöße mehr zu begehen."

Auch gehe es darum, die Rechte der Gemeinderäte künftig zu achten, seiner Neutralitätspflicht als OB gerecht zu werden und "seine wiederholten Agitationen gegen die grüne Fraktion und meine Person" zu unterlassen. Gerhard Veits will den anstehenden Besuch von Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 24. September in Wiesloch zum Anlass nehmen, sich politisch intern zu beraten, um zu entscheiden, ob und wie er weiter vorgehe.

Oberbürgermeister Dirk Elkemann hatte – inhaltlich zusammengefasst - das Schreiben des Regierungspräsidiums in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vorgetragen. "Natürlich räume ich mein Fehlverhalten ein", sagte er auf RNZ-Anfrage. Jedoch, und dies sei für ihn von entscheidender Bedeutung, habe man beim Regierungspräsidium festgestellt, dass die "Schwelle der Erheblichkeit" im Fall seines Zitats nicht überschritten worden sei. Bewertet wurde aus Sicht des Rathauschefs damit die "Schwere des Fehlverhaltens", nicht jedoch die Einmaligkeit.

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