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Streit um neuen Bußgeldkatalog: Grüne verteidigen ihr Nein zum Kompromissvorschlag (Update)

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		Streit um neuen Bußgeldkatalog:  Grüne verteidigen ihr Nein zum Kompromissvorschlag (Update)

Berlin/Stuttgart. (dpa/lsw) Die Grünen haben ihr Nein im Bundesrat zu einem Kompromissvorschlag für Strafen für Raser verteidigt - und zeigen sich optimistisch, dass nun eine Einigung gelingen kann. Die andere Seite habe bis zuletzt geglaubt, dass die Grünen "beispringen" und den Vorschlag mittragen würden, sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann am Freitag nach der Sitzung der Länderkammer der Deutschen Presse-Agentur. Nun sei klar, wer wo stehe. Man werde "alles tun", um bis zur nächsten Sitzung am 9. Oktober eine Lösung zu finden. "Aber das ist ambitioniert", sagte Hermann. "Das rechtskonform und sauber umzusetzen, ist nicht leicht."

Hintergrund ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs, die Strafen für zu schnelles Fahren deutlich verschärft hatte - schon ab 21 Kilometern pro Stunde zu schnell innerorts und 26 km/h außerorts sollte ein einmonatiges Fahrverbot drohen. Wegen eines Formfehlers ist diese Änderung allerdings wieder außer Kraft. Nun gibt es Streit, ob und in welchem Maße die härteren Strafen wieder abgemildert werden sollen.

Hermann sagte, der Kompromissvorschlag mehrerer Länder hätte die Verschärfung zu sehr "eingedampft" und Fahrverbote nur noch fürs Rasen vor Schulen und Kitas vorgesehen. "Das ist uns viel zu wenig, da wollen wir mehr davon." Zudem seien die stattdessen vorgeschlagenen höheren Bußgelder "viel zu gering".

Update: Freitag, 18. September 2020, 15.19 Uhr


Berlin/Stuttgart. (dpa) Die festgefahrene Debatte um schärfere Fahrverbote für Raser steckt seit Wochen in einer Sackgasse. Und es sieht nicht so aus, als fänden die zerstrittenen Parteien in den kommenden Wochen eine Lösung in der Hängepartie um die neue Straßenverkehrsordnung und härtere Strafen für Raser. Eine Einigung vor der Abstimmung im Bundesrat Mitte September zeichne sich nicht ab, sagte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Mittwoch. Daher laufe alles auf ein Patt in der Länderkammer hinaus, weil die Grünen einen Kompromissvorschlag von CDU und SPD ablehnten.

Die CDU warf Hermann eine riskante Blockadehaltung vor. Der vorliegende Kompromissvorschlag, der von CDU, CSU und dem überwiegenden Teil von SPD und FDP getragen werde, könne direkt nach der Sommerpause beschlossen werden, sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl der dpa. "Aber es gibt eine Blockade und Verweigerungshaltung der Grünen." Sein Kabinettskollege Hermann habe es bislang zudem nicht für notwendig gehalten, eine Position in der Landesregierung und der Koalition abzustimmen.

Hermann ist ebenso wie die grünen Verkehrsminister anderer Bundesländer für härtere Strafen gegen Raser. Diese hatte auch die Ende April in Kraft getretene neue Straßenverkehrsordnung (StVO) und mit ihr ein neuer Bußgeldkatalog eigentlich vorgesehen. Allerdings waren die Regeln wegen eines Formfehlers von den Ländern außer Vollzug gesetzt worden. Einkassierte Führerscheine wurden wieder zurückgegeben.

Umstritten ist nun, ob zunächst nur der Formfehler korrigiert werden soll, das wollen die Grünen - oder ob auch die härteren Strafen für Raser gemildert werden sollen. Das wollen vor allem unionsgeführte Länder sowie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CDU). Sie sehen die neuen Fahrverbotsregeln als unverhältnismäßig an und warnen vor möglichen verfassungsrechtlichen Risiken. Über einen Ausweg aus dieser Sackgasse wird seit Wochen gerungen.

Nach Angaben Hermanns ist der Kompromissvorschlag am Mittwoch im Verkehrsausschuss des Bundesrates gegen die Stimmen der von den Grünen mitregierten Länder und Thüringens angenommen worden. Im Umweltausschuss am Donnerstag (3.9.) erwartet der Verkehrsminister dagegen ein anderes Abstimmungsergebnis. Die von den Grünen geführten Verkehrsressorts der Länder, die Hermann koordiniert, blieben bei ihrer Haltung, sagte er. "Wir vertreten eindeutig unsere Position und versuchen diese auch so lange wie möglich zu halten." Scheiterten die Grünen auch formal, müsse wieder verhandelt werden. "Und dann wissen wir auch, dass wir einen Kompromiss machen müssen."

Trotz der Position der Grünen dringt die SPD im Streit weiter auf eine Verständigung über den Bundesrat. Sie befürworte den mit der Union ausgehandelten Vorschlag, sagte die verkehrspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Kirsten Lühmann, der Deutschen Presse-Agentur.

Demnach solle ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 Kilometern pro Stunde innerorts künftig etwa vor Schulen und Kindergärten drohen. Anderswo solle das Fahrverbot für zwölf Monate "auf Bewährung" ausgesetzt werden. Zudem sollten die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße deutlich steigen. Lühmann regte zusätzlich an, die besonders geschützten Stellen auch auf Seniorenwohnanlagen auszudehnen und die Bewährungsfrist noch zu verlängern.

Nach der von Hermann unterstützten Novelle würde generell ein Monat Führerscheinentzug drohen, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. "Es kommen sieben von zehn Fußgängern ums Leben, wenn sie bei Tempo 50 angefahren werden. Bei Tempo 30 stirbt einer", verteidigte Hermann auch am Mittwoch seine Position.

Update: Mittwoch, 2. September 2020, 14.09 Uhr


Stuttgart/Berlin. (dpa) Im Streit um eine künftige Fassung des Bußgeldkatalogs für Verkehrssünder und womöglich härtere Strafen für Raser zeichnet sich eine weitere Hängepartie ab. Die von den Grünen geführten Verkehrsressorts aus Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen kündigten am Freitag an, sich nicht auf eine von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geforderte Abmilderung gerade verschärfter Regelungen einlassen zu wollen. Die Vorschriften sind wegen eines Formfehlers zurzeit in Teilen außer Vollzug gesetzt. Die Grünen schlugen vor, der Bundesrat könne schon bei der nächsten Plenarsitzung am 18. September den Formfehler aus der Welt schaffen.

Hintergrund sind ursprünglich von der Länderkammer beschlossene Änderungen der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs, die unter anderem einen Monat Fahrverbot schon bei deutlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher vorsehen. Angesichts eines juristischen Formfehlers in der Novelle gelten aber nun in Teilen die alten, milderen Regelungen wieder. Nun verhandeln Bund und Länder seit Wochen darüber, wie es weitergeht: Soll nur der Formfehler korrigiert werden? Oder sollen auch die härteren Strafen abgemildert werden, wie es unter anderem Scheuer fordert?

Die Grünen-Verkehrsressortchefs kündigten an, Anfang September zunächst im Bundesrats-Verkehrsausschuss einen Antrag stellen zu wollen, wonach die bereits vereinbarten Verschärfungen beibehalten werden sollen. Korrigiert werden solle lediglich der Formfehler, sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in Stuttgart. "Wir wollen, dass das, was im Bundesrat schon mal mit großer Mehrheit beschlossen worden ist, rechtskonform wieder hergestellt wird", betonte er. Dass Scheuer den Rechtsfehler nutze, um inhaltliche Korrekturen durchzusetzen, sei "an Dreistigkeit nicht zu überbieten". Es gehe bei den Reformen vor allem um die Sicherheit von Fußgängern, Kindern und älteren Menschen.

In der Sache sehen die neuen Reglungen einen Monat Führerscheinentzug vor, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell oder außerorts 26 km/h zu schnell fährt. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Die Umweltorganisation BUND kritisierte, die Verkehrspolitik in Deutschland sei "seit Jahrzehnten am Auto und an Autofahrerinnen und -fahrern ausgerichtet". BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock sagte, es brauche ein Umdenken und mehr Raum und Sicherheit für unweltfreundliche Verkehrsträger und ihre Nutzer. Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von innerorts 21 Kilometern pro Stunde innerorts seien nicht unverhältnismäßig.

Für eine von Scheuer angekündigte nächste Beratung mit den Verkehrs- und Innenressorts der Länder gibt es indes noch keinen Termin. Dies werde in Kürze geschehen, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin. Austausch finde fortwährend statt. Ziel bleibe, eine rechtssichere Lösung zu finden.

Hermann signalisierte Gesprächsbereitschaft für den Fall, dass die Grünen-Initiative keine Mehrheit im Bundesrat bekomme. Er betonte, die Grünen seien in elf Landesregierungen beteiligt, ohne die Grünen sei also auch keine Mehrheit im Bundesrat zu haben. Wenn weder der Grünen-Vorschlag noch ein Vorschlag von Scheuer eine Mehrheit finden sollte, dann müsse man "sich nochmal zusammensetzen".

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