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Amtsgericht Langenburg: Freispruch im Prozess um Jagst-Unglück (Update)

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		Amtsgericht Langenburg:  Freispruch im Prozess um Jagst-Unglück (Update)

Langenburg. (dpa-lsw) Wer ist verantwortlich für einen Brand an dem Fluss Jagst, der zu einem massiven Fischsterben führte? Im Prozess um fahrlässige Brandstiftung an einer Mühle nahe Kirchberg im Kreis Schwäbisch Hall ist ein 25 Jahre alter Angeklagter nun freigesprochen worden. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Langenburg sah am Donnerstag keinen sicher nachweisbaren kausalen Zusammenhang zwischen dem Feuer und dem Ausbruch des Hallenbrandes, so dass eine andere Brandursache nicht ausgeschlossen werden konnte.

Der Brand einer Lagerhalle und mehrerer Silos auf dem Gelände einer früheren Mühle an der Jagst im August 2015 hatte damals dramatische Folgen: Löschwasser vergiftete in Verbindung mit Ammonium, das aus gelagerten Düngemitteln ausgetreten war, den Fluss. Dies wiederum führte zu einem massiven Fischsterben.

Dem damals 20-Jährigen war vorgeworfen worden, durch das Verbrennen von Papier, Kartonagen und weiteren Materialien auf dem Mühlengelände am frühen Abend den Brand der Lagerhalle fahrlässig verursacht zu haben. Weder Oberstaatsanwalt Peter Humburger oder der Verteidiger Marco Mansdörfer noch die Richterin Scania Herberger hielten allerdings einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Feuer und dem Hallenbrand für sicher nachweisbar.

Die Anträge sowohl des Staatsanwalts als auch des Verteidigers auf Freispruch basierten in erster Linie auf den Angaben des Sachverständigen eines Zweitgutachtens. Unter anderem konnte demnach nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass es eine andere Brandursache geben könnte als den Funkenflug des verbrannten Papiers und anderen Materials. Zuvor war ein erster Experte, der in seinem Gutachten die Anklage stützte, wegen Befangenheit abgelehnt worden.

Nach Abschluss der Plädoyers am Donnerstag folgte auch die Langenburger Amtsrichterin der Auffassung der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und des Zweitgutachters. Selbst wenn es von dem damals 20-Jährigen äußerst leichtsinnig und verantwortungslos gewesen sei, an diesem heißen und trockenen Sommertag bei einem Feuer mit bis zu mehreren Metern hohen Flammen Materialien zu verbrennen, müsse das Gericht alle Für und Wider einer Kausalität abwägen, betonte sie in ihrer Urteilsbegründung.

Offen blieb unter anderem die Frage, ob der Grundstückseigentümer, wie es sonst der Fall gewesen war, auch an diesem Tag Bescheid wusste, dass der damals 20-Jährige erneut Materialien verfeuerte. Letztlich sei dies für die Aufklärung des Falls nicht relevant gewesen, sagte Herberger. Insofern sei für sie als Richterin bei allen Abwägungen und ungeklärten Sachverhalten schließlich ebenfalls nur ein Freispruch in Betracht gekommen. Der Mühlenbetreiber war bereits zuvor zu einem Strafbefehl über 6300 Euro verurteilt worden.

Die Behörden haben die Katastrophe derweil bis ins kleinste Detail aufgearbeitet. Ein umfangreiches Aktionsprogramm wurde aufgesetzt und bislang rund 3,5 Millionen investiert, um die ökologischen Schäden zu beheben. Insgesamt sind sogar 14 Millionen Euro veranschlagt. Aus Sicht des Umweltministeriums mit Erfolg: "Mittlerweile ist eine Vielzahl der Jagst-typischen Fischarten wieder zu finden", teilte die Behörde zum Langenburger Prozessauftakt im Januar mit. Im Vergleich zum Zustand vor dem Unglück habe sich der Fischbestand aber noch nicht ausreichend erholt.

Update: Donnerstag, 20. Februar 2020, 15.57 Uhr


Langenburg. (dpa/lsw) Nach einem Feuer auf einem Mühlengelände kam es vor knapp fünf Jahren zu einem massiven Fischsterben in der Jagst - nun hat in Langenburg (Kreis Schwäbisch Hall) ein Prozess gegen den mutmaßlichen Verursacher begonnen. Ihm wird fahrlässige Brandstiftung zur Last gelegt. Zum Prozessauftakt am Mittwoch erschien der 24-Jährige nicht, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Stattdessen habe sein Anwalt eine Erklärung verlesen.

In dem Verfahren geht es um einen Strafbefehl, gegen den sich der Mann wehrt. Dabei besteht keine Anwesenheitspflicht, erläuterte die Sprecherin. Verhandelt werde nach Jugendstrafrecht. Der Mann war zum Zeitpunkt der Tat am 22. August 2015 erst 20 Jahre alt. Er soll auf dem Gelände Müll verbrannt und einen Funkenflug verursacht haben, der zum Brand in einer Lagerhalle und in Silos mit Düngemitteln führte.

Bei den Löscharbeiten war eine Mischung von Ammoniumnitrat aus den Düngemitteln und Löschwasser in die Jagst geflossen. Tausende Fische verendeten in dem Fluss. Das Land startete danach über das Regierungspräsidium Stuttgart ein Aktionsprogramm, um die ökologischen Schäden zu beheben.

In dem Verfahren, für das zwei Prozesstage anberaumt sind, sollen 18 Zeugen vernommen werden. Am Mittwoch sagten unter anderem die Familie des Mühlenbetreibers, Zeugen des Tatabends sowie die am Einsatz beteiligten Kommandanten der Feuerwehr aus. Auch Gutachten zur Brandursache sollen vorgetragen werden.

Die drei betroffenen Landkreise Schwäbisch Hall, Hohenlohe und Heilbronn waren für die Folgen des Unglücks entschädigt worden und hatten knapp 2,1 Millionen Euro erhalten. Gut die Hälfte trug das Land. Aus einem Vergleich zwischen Land und der Stadt Kirchberg, dem Mühlenbesitzer und dessen Versicherung stammt der Rest.

Der Prozess war einige Male verschoben worden, wie die Gerichtssprecherin weiter sagte. Am 29. Januar sollen zunächst weitere Zeugen gehört und dann das Urteil gesprochen werden.

Update: 15. Januar 2020, 16.14 Uhr

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