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Änderung im Thüringer Waldgesetz: Radfahren wieder auf festen Wegen im Wald erlaubt

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Das neue Waldgesetz in Thüringen erlaubt das Radfahren auf geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen im Wald wieder. Damit wird eine Einschränkung von 2013 wieder aufgehoben, die besagte, dass nur das Befahren befestigter Wege zulässig ist. Alle weiteren Informationen gibt es direkt von der DIMB, die sich mit viel Engagement für die Gesetzesänderung eingesetzt hat:

Am 13. September 2019 wurde unter der Rot-Rot-Grünen Koalition in Thüringen das neue Waldgesetz beschlossen, welches wie folgt formuliert ist.

„Reiten und Radfahren ist auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet. Gesonderte Verkehrssicherungspflichten für den Waldbesitzer ergeben sich daraus nicht. Der Benutzer hat sich auf die aus der Waldeigenschaft der Wege und Straßen sowie deren Zustand und Bewirtschaftung ergebende Gefährdung einzustellen.“

Damit korrigiert Thüringen die alte Gesetzeslage, nach welcher nur befestigte Wege zulässig waren. Diese Einschränkung wurde 2013 überraschend in das Gesetz aufgenommen, welches vor 2013 das Radfahren auf festen Wegen erlaubte. Seither hat die DIMB unter Leitung und mit viel Engagement des Vorstandsvorsitzenden Karsten Neumann, der gleichzeitig als 2. Vorsitzender des Ilmenauer Radsport Club selbst vor Ort ist, den Kontakt zur Landesregierung gesucht.

„In zahlreichen Gesprächen und Stellungnahmen haben wir erläutert, dass es für Radfahrer ausreicht, wenn der Weg von Natur aus tragfähig ist. Eine künstliche Befestigung, wie sie der forstliche Schwerverkehr erfordert, benötigt es für Radfahrer nicht. Damit folgt Thüringen auch der Empfehlung des Arbeitskreises Wald- Erholung, Sport, Gesundheit (WaSEG) über welche wir kürzlich berichtet hatten. Die WaSEG definiert auch, das Wege in festem Zustand grundsätzlich geeignet sind. Eine weitere Konkretisierung für die Eignung ist nicht notwendig. Wir freuen uns, dass Thüringen mit diesem Waldgesetz unnötige Einschränkungen der Erholungsnutzung revidiert hat.“

Quelle und weitere Informationen: dimb.de

Der Beitrag Änderung im Thüringer Waldgesetz: Radfahren wieder auf festen Wegen im Wald erlaubt erschien zuerst auf MTB-News.de.

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