Entscheidung im Sportgerichtsverfahren Dedic
In dem
Sportgerichtsverfahren
Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Richard-Stücklen-Str. 11, 91770 Weißenburg
vertr. d. d. Präsidenten Karl-Heinrich Pauckner
- Antragsgegner -
(Gesamtdauer der Sperre 9 Monate) für die Teilnahme am Sportverkehr des BABV und des DBV gesperrt.
Sportgerichtsverfahren
Bayerischer Amateur-Box-Verband,
Richard-Stücklen-Str. 11, 91770 Weißenburg
vertr. d. d. Präsidenten Karl-Heinrich Pauckner
- Antragsteller -
g e g e n
Dedic
- Antragsgegner -
ergeht am 28.02.2022 folgende
E n t s c h e i d u n g:
1. Der Antragsgegner wird wegen des Verstoßes gegen § 3 Abs. 6 und 8 WB in Tatmehrheit mit Zuwiderhandlung gegen
die Interessen des Verbandes nach § 7 Abs. 2 d RO BABV im Rahmen einer Gesamtstrafe bis zum 01.01.2023 (Gesamtdauer der Sperre 9 Monate) für die Teilnahme am Sportverkehr des BABV und des DBV gesperrt.
2. Sein Startausweis ist einzuziehen und bis zum Ablauf der Sperre einzubehalten.
3. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von 40 € zu tragen.
4. Der Ausschluss nach Ziffer 1 verlängert sich bei Nichtzahlung der Verfahrenskosten auch über den 01.01.2023 hinaus bis
zu deren Begleichung.
zu deren Begleichung.

