Fehlende Zustimmungserklärung nach EUDSG
Die nachstehend aufgeführten Vereine haben eine Erklärung entsprechend dem EU-DSG verweigert bzw. die mehrfachen BABV-Anschreiben unbeantwortet gelassen und mussten deshalb aus dem BABV-Aktivenverzeichnis genommen werden (Stand: 2. August 2018):
Altötting, BSV Ansbach, TSV Ansbach, Aschaffenburg, Bad Windsheim, Burglengenfeld, Erlangen, Forchheim, Gunzenhausen, Shogun Memmingen, Milbertshofen, DJK Neumarkt, Nürnberg-Fürth, Scheuring, Selb, Stein, Olympia Weiden.
Nach dem EU-Recht dürfen die Athleten dieser Vereine nicht mehr namentlich erwähnt werden. Dies gilt insbesondere für die Rubrik `Resultate`. Hier erfolgt zukünftig nur noch der Hinweis auf den Verein des Aktiven. Damit ist auch die Veröffentlichung von Fotos und eventueller Artikel dieser Vereine in der BABV-Homepage ausgeschlossen.
Diese Vorgehensweise dient dem Schutz des BABV und dessen Pressewart.
Zustimmung liegt vor von 87 Vereinen.
Altötting, BSV Ansbach, TSV Ansbach, Aschaffenburg, Bad Windsheim, Burglengenfeld, Erlangen, Forchheim, Gunzenhausen, Shogun Memmingen, Milbertshofen, DJK Neumarkt, Nürnberg-Fürth, Scheuring, Selb, Stein, Olympia Weiden.
Nach dem EU-Recht dürfen die Athleten dieser Vereine nicht mehr namentlich erwähnt werden. Dies gilt insbesondere für die Rubrik `Resultate`. Hier erfolgt zukünftig nur noch der Hinweis auf den Verein des Aktiven. Damit ist auch die Veröffentlichung von Fotos und eventueller Artikel dieser Vereine in der BABV-Homepage ausgeschlossen.
Diese Vorgehensweise dient dem Schutz des BABV und dessen Pressewart.
Zustimmung liegt vor von 87 Vereinen.