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Fehlende Zustimmungserklärung nach EUDSG

Die nachstehend aufgeführten Vereine haben eine Erklärung entsprechend dem EU-DSG verweigert bzw. die mehrfachen BABV-Anschreiben unbeantwortet gelassen und mussten deshalb aus dem BABV-Aktivenverzeichnis genommen werden (Stand: 2. August 2018):

Altötting, BSV Ansbach, TSV Ansbach, Aschaffenburg, Bad Windsheim, Burglengenfeld, Erlangen, Forchheim, Gunzenhausen, Shogun Memmingen, Milbertshofen, DJK Neumarkt, Nürnberg-Fürth, Scheuring, Selb, Stein, Olympia Weiden.

Nach dem EU-Recht dürfen die Athleten dieser Vereine nicht mehr namentlich erwähnt werden. Dies gilt insbesondere für die Rubrik `Resultate`. Hier erfolgt zukünftig nur noch der Hinweis auf den Verein des Aktiven. Damit ist auch die Veröffentlichung von Fotos und eventueller Artikel dieser Vereine in der BABV-Homepage ausgeschlossen.

Diese Vorgehensweise dient dem Schutz des BABV und dessen Pressewart.

Zustimmung liegt vor von 87 Vereinen.
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